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Neues Wassergesetz: Tauchen in Brandenburg jetzt ohne behördliche Genehmigung möglich!

geschrieben von matthes [200bar.de] 
Neues Wassergesetz: Tauchen in Brandenburg jetzt ohne behördliche Genehmigung möglich!
08.05.2008 07:47:27
Es ist vollbracht!! In zweiter Lesung hat der Landtag am 9.4.2008 dem neuen brandenburgischen Wassergesetz (BgWG) zugestimmt. Das Tauchen mit Atemgerät wird zukünftig in allen Gewässern ohne behördliche Zulassung möglich sein!


Bereits im Oktober 2007 haben wir hier auf unserer Homepage bekannt gemacht, dass die Neufassung des Brandenburger Wassergesetzes eine Erweiterung des Gemeingebrauchs von Oberflächengewässern vorsieht.

Heute hatten wir nun die erfreuliche Mail von Herrn Bleschke, einem Mitarbeiter des Amtes für Landwirtschaft und Umwelt im Landkreis Teltow-Fläming im Postfach:

Hai,

als passionierter nebenberuflicher PADI-OWSI aus Berlin und Nutzer Eurer super Homepage (Sichtweiten etc.) anbei eine gute Neuigkeit, die ich als Chemiker und Verwaltungsangestellter im Umweltamt des Landkreises TF gerade frisch auf den Tisch (aus dem Netz) erhalten habe.

Wenn das am 9. April 2008 durch den Landtag verabschiedete Brandenburgische Wassergesetz bekannt gemacht worden ist (im GVBl. Bbg), dürfen wir in Zukunft in Brandenburger Gewässern auch ohne die bisher erforderliche wasserrechtliche Genehmigung abtauchen (naturschutzrechtliche u. a. Vorschriften bleiben davon unberührt).

Viele sonnige Grüße und schöne Tauchgänge

Herr Bleschke
Landkreis Teltow-Fläming
Kreisverwaltung / Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Wasser und Abfall
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel: 03371 608-2400


Link: http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=lbm1.c.322300.de&_siteid=15


Viel Spaß am Tauchsport,

Herzliche Grüße
Matthes



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.05.2008 09:41 von matthes [200bar.de].
Re: Neues Wassergesetz: Tauchen in Brandenburg jetzt ohne behördliche Genehmigung möglich!
08.05.2008 08:37:47
Unbedingt beachten!

Bei aller Freude über die neu gewonnene Freiheit bitten wir jedoch die folgenden Punkte zu beachten:

1.) Für das eine oder andere Gewässer geltende naturschutzrechtliche u.a. Vorschriften bleiben davon unberührt!

2.) Für Bundeswasserstraßen gelten mitunter gesonderte Regeln.

3.) Im Falle von Privat- oder Pachtgewässern hat der Eigentümer / Pächter das sagen!

4.) Achtung Fischerei! Viele Gewässer in Brandenburg werden Fischereiwirtschaftlich genutzt und von Reusen, Stellnetzen etc. geht eine Gefahr für Taucher aus. Es gibt viele Fischer, die über die neue Tauchregel weniger erfreut sind. Sie sind in Sorge, dass es nun nicht lange dauern wird, bis sie auch nen Taucher aus dem Wasser fischen. Wir stehen derzeit mit Lars Dettmann, dem Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Brandenburg / Berlin, in Kontakt, um eine Lösung für dieses besonders in Brandenburg bestehende Problem zu finden. Wir suchen hier nach einer möglichst einfachen und einvernehmlichen Lösung, welche es uns erlaubt, gefahrlos unserem Hobby nachzugehen und die Fischer nicht in ihrer Arbeit beeinträchtigt. Wir halten Euch auf dem Laufenden...


Abschließend noch eine Bitte, welche für die allermeisten Sportfreunde wohl eine Selbstverständlichkeit ist: Schont die Natur (Stichworte: Parken, Müll am Ufer, Schilfgürtel, Laich- und Brutplätze u.v.a.m.). Respektiert das berechtigte Interesse von Anwohnern auf ein friedliches Wochenende und nutzt ausschliesslich öffentlich zugängliche Wege und Einstiegsstellen. Kurz: Vermeidet Ärger und Stress mit Fischern, Naturschützern, Anglern, Anwohnern u.s.w.! Es liegt nun auch an uns zu beweisen, dass wie auch immer begründete Tauchverbote nicht erforderlich sind!

Herzliche Grüße
Matthes
Gemäß GVbl für das Land Brandenburg, 19. Jhg, Nr. 5 vom 29. April 2008, S. 62 - 92 zählt das "Tauchen mit Atemgerät" ab dem 30 April 2008 zum Gemeinebrauch gem. § 43 Brandenburgisches Wassergesetz. Bitte beachtet die vorangegangenen Beiträge von @matthes!

Viele Grüße

Thomas
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