Es ist vollbracht!! In zweiter Lesung hat der Landtag am 9.4.2008 dem neuen brandenburgischen Wassergesetz (BgWG) zugestimmt. Das Tauchen mit Atemgerät wird zukünftig in allen Gewässern ohne behördliche Zulassung möglich sein!
Bereits im Oktober 2007 haben wir
hier auf unserer Homepage bekannt gemacht, dass die Neufassung des Brandenburger Wassergesetzes eine Erweiterung des Gemeingebrauchs von Oberflächengewässern vorsieht.
Heute hatten wir nun die erfreuliche Mail von Herrn Bleschke, einem Mitarbeiter des Amtes für Landwirtschaft und Umwelt im Landkreis Teltow-Fläming im Postfach:
Hai,
als passionierter nebenberuflicher PADI-OWSI aus Berlin und Nutzer Eurer super Homepage (Sichtweiten etc.) anbei eine gute Neuigkeit, die ich als Chemiker und Verwaltungsangestellter im Umweltamt des Landkreises TF gerade frisch auf den Tisch (aus dem Netz) erhalten habe.
Wenn das am 9. April 2008 durch den Landtag verabschiedete Brandenburgische Wassergesetz bekannt gemacht worden ist (im GVBl. Bbg), dürfen wir in Zukunft in Brandenburger Gewässern auch ohne die bisher erforderliche wasserrechtliche Genehmigung abtauchen (naturschutzrechtliche u. a. Vorschriften bleiben davon unberührt).
Viele sonnige Grüße und schöne Tauchgänge
Herr Bleschke
Landkreis Teltow-Fläming
Kreisverwaltung / Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Wasser und Abfall
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel: 03371 608-2400
Link:
http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=lbm1.c.322300.de&_siteid=15
Viel Spaß am Tauchsport,
Herzliche Grüße
Matthes
2 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.05.2008 09:41 von matthes [200bar.de].