Hallo,
leider ist es zumindest für Deutschland so wie Du es formulierst richtig: Es gibt den Unterschied zwischen "können" (deine Variante 2) und "dürfen" (Variante 1).
Die Regler manch eines Herstellers sind bereits ab Werk nitroxtauglich. Auf Anhieb fällt mir da z.B. Oceanic ein, bis 40% O2 ist hier OK. Jedoch steht dann auch in der Benutzeranleitung, dass der Regler zwar geeignet wäre, aber z.B. in Deutschland / bzw. EU-Staaten aufgrund der Gesetzeslage nicht ohne weiteres zum Nitroxtauchen benutzt werden darf. Eine andere Anschlusswelle am Regler, passend zum Gewinde eines Nitroxventils wäre notwendig. In anderen Ländern, wo für Nitrox kein besonderes Flaschenventil vorgeschrieben ist, könnte man diesen Regler jedoch so nutzen.
Um Deine letzte Frage zu beantworten: Füllstationen dürfen Flaschen mit Pressluftgewinde nicht mit Nitrox befüllen. Selbst wenn sich für dieses Problem auf die eine oder andere Art und Weise eine Lösung fände, bleibt für den "Nicht-gesetzestreuen-Variante-2-Nutzer" das Problem, dass sich im Versicherungsfalle ein möglicher Ausschlussgrund für den Versicherer bieten würde.
Herzliche Grüße
Matthes