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200bar.de - Taucherforum

30:2 - neue Richtlinien f.d. Reanimation

geschrieben von matthes [200bar.de] 
30:2 - neue Richtlinien f.d. Reanimation
21.03.2006 16:20:06
Es dürfte viele interessieren:

Bei der Reanimation gilt jetzt das Verhältnis von 30:2. Also 30x Herdruckmassage und danach 2 Beatmungen. Bisher wurde 15:2 gelehrt. Hintergrund ist wohl die Erkenntnis, dass es mehr Zeit braucht, eine nennenswerte "Pumpwirkung" zu erzielen. Aber ich bin kein Mediziner (wie wohl auch am Wortlaut unschwer zu erkennen ist), deshalb hätte ich hier gern noch eine fachkundige Bestätigung?!

Auf dass es nie notwendig wird,
Matthes vom Tauchsportservice
Re: 30:2 - neue Richtlinien f.d. Reanimation
22.03.2006 20:34:06
Da ich EH-Ausbilder beim DRK bin, habe ich auch ein Interesse, o.g. Frage möglichst vielen Interessierten zukommen zu lassen:
Hier ein Text aus unseren Ausbilderforum:
Mehr Menschenleben durch effektivere Erste Hilfe zu retten: Das ist das Ziel
der neuen, überarbeiteten Richtlinien zur Notfallversorgung und
Wiederbelebung, die heute von einer internationalen Expertenkommission in
den Fachzeitschriften "Resuscitation" und "Circulation" veröffentlicht
werden. Die Richtlinien beinhalten wichtige Änderungsvorschläge für die
Wiederbelebung durch medizinische Laien und professionelle Helfer.

Hauptsache Herzdruckmassage - die Änderungen

So soll bei Atem- und Kreislaufstillstand das Verhältnis von
Herzdruckmassage zu Beatmung generell von bisher 15:2 auf jetzt 30:2 (30
Kompressionen des Brustkorbs pro 2 Atemstöße durch Mund-zu-Mund- oder
Mund-zu-Nase-Beatmung) erhöht werden. Diese neue Regel sollte auch
angewendet werden, wenn zwei Helfer zur Stelle sind. Einzige Ausnahme ist
die Wiederbelebung von Kindern (außer Neugeborenen) durch zwei
professionelle Helfer, wo weiterhin ein Verhältnis von 15:2 angezeigt ist.

Außerdem sollen die Laien-Ersthelfer nicht mehr nach komplizierten Zeichen
für einen Herz-Kreislauf-Stillstand suchen, bevor sie eine Herzmassage
beginnen, da diese für Ungeübte nur schwer mit Sicherheit zu bestimmen sind.
Wenn ein Mensch nicht reagiert und nicht normal atmet, sollte mit
Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen werden. Im Zweifelsfall sollte zudem immer
der Herzmassage der Vorzug vor der Beatmung gegeben werden.

"Neue Studien haben gezeigt, dass eine effektive, möglichst ununterbrochene
Herzdruckmassage für das Überleben äußerst wichtig ist", erklärt Professor
Dr. Bernd Böttiger, Leitender Oberarzt der Klinik für Anaesthesiologie des
Universitätsklinikums Heidelberg (Ärztlicher Direktor: Professor Dr. Eike
Martin). Professor Böttiger ist "Chairman Elect" des "European Resuscitation
Council" (ERC), das zusammen mit anderen internationalen Fachverbänden wie
der "American Heart Association" die neuen Richtlinien herausgibt. Die
letzte Ãœberarbeitung der Richtlinien stammt aus dem Jahr 2000.

"Die neuen Richtlinien beruhen auf der Auswertung sämtlicher aktueller
Studien zur Wiederbelebung durch Ärzte, Sanitätskräfte und Laien durch rund
380 internationale Experten", berichtet Professor Böttiger. Die
Zusammenstellung aller verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse bildet
die Grundlage für die Behandlungsrichtlinien, die schließlich in den
Erste-Hilfe-Kursen für Laien und in der Ausbildung der Notfallmediziner
umgesetzt werden.

M.f.G.
fred
Re: 30:2 - neue Richtlinien f.d. Reanimation
23.03.2006 08:32:12
zorroishere schrieb:
-------------------------------------------------------

> Außerdem sollen die Laien-Ersthelfer nicht mehr
> nach komplizierten Zeichen
> für einen Herz-Kreislauf-Stillstand suchen, bevor
> sie eine Herzmassage
> beginnen, da diese für Ungeübte nur schwer mit
> Sicherheit zu bestimmen sind.

Danke für die Bestätigung der Info!

Meine Frage:

Wenn wir nicht mehr nach komplizierten Zeichen für einen Herz-Kreislauf-Stillstand suchen sollen - ich nehme an, man meint hier das Erfühlen eines mitunter sowieso keum spürbaren Pulses - läft man dann nich Gefahr jemanden "wiederzubeleben", der eigentlich noch gar nicht tot ist? Würde eine HDM am Lebenden denn nicht schaden?
eisbergtaucherin
Re: 30:2 - neue Richtlinien f.d. Reanimation
25.03.2006 13:59:51
Den Ausführungen von zorroishere ist nichts mehr hinzuzufügen.

Matthes´Frage ist nicht unberechtigt, aber keine Sorge: entscheidend ist die Ansprechbarkeit des Verunfallten, und eine Wiederbelebung wird nur beim Bewußtlosen durchgeführt. Sobald sich der Verunfallte wehrt, sollten die Rea-Maßnahmen beendet und der Betroffene z.B. in stabile Seitenlage gebracht und weiter beobachtet werden. Denn eine Reanimation ist sehr schmerzhaft und KANN nur beim Bewußtlosen durchgeführt werden. Vielleicht müssen die Wiederbelebungsmaßnahmen wieder aufgenommen werden, sobald der Verunfallte erneut bewußtlos wird und auf Ansprechen oder Schmerzreize (z.B. Wangenkneifen oder Handknöchel auf dem Brustbein hoch- und runterbewegen - tut irre weh) nicht mehr reagiert.

Auch ich hoffe, daß wir beim Tauchen diese neuen Erkenntnisse nie ausprobieren müssen.
AFAIK ist aber die 30:2 Empfehlung noch nicht für Deutschalnd abgesegnet, so das derzeit noch 15:2 aktuell sein sollte. Zerfleischt mich aber nicht wegen dieser Zahlen, wichtig ist,das in so einem Falle überhaupt geholfen wird...


Gruß

Walter
eisbergtaucherin
Re: 30:2 - neue Richtlinien f.d. Reanimation
27.03.2006 16:06:51
Falsch, lieber Walter! Diese Richtlinie gilt europaweit seit Ende November 2005. Es sieht zwar besonders schlecht aus für den Verunfallten, wenn ihm überhaupt nicht geholfen wird, aber wenn schon Hilfe, dann auch wirksame Hilfe nach aktuellen Richtlinien.

PS: was ist AFAIK?
Re: 30:2 - neue Richtlinien f.d. Reanimation
28.03.2006 07:42:48
> PS: was ist AFAIK?

Eine übliche Abkürzung für "As Far As I Know". Bedeutet also "soweit mir bekannt ist".

Zum Thema:

Du schreibst oben: "(...)entscheidend ist die Ansprechbarkeit des Verunfallten, und eine Wiederbelebung wird nur beim Bewußtlosen durchgeführt(...)". Ich muss da jetzt nochmal nachhaken, vielleicht stehe ich ja auf der Leitung:

Ich dachte, eine Reanimantion wird nur bei Herz-Kreislauf-Stillstand durchgeführt. Ich verstehe, dass man sagt, ein Laie kann einen Stillstand sowieso nicht mit absoluter Sicherheit bestimmen. Jetzt nochmal meine Frage: Ist es denn für einen Bewußtlosen (den ich nur für Tod halte) denn nicht schlussendlich wirklich tödlich, wenn ich ihn "reanimiere"? Also: Könnte ich einen Bewußtlosen durch Reanimationsmaßnahmen umbringen?



eisbergtaucherin
Re: 30:2 - neue Richtlinien f.d. Reanimation
28.03.2006 15:10:17
Ein Bewußtloser muß nicht zwangsläufig einen Herz-Kreislauf-Atemstillstand haben. Aber ein Herz-Kreislauf-Atemstillstand geht immer mit Bewußtlosigkeit einher. Es geht bei der Entscheidung, ob Rea oder nicht, neben dem Wachheitsgrad tatsächlich um den Kreislauf. Eine Atemtätigkeit kann man noch ganz gut erkennen (Heben und Senken des Brustkorbes, Ausströmen von warmer und feuchter Luft aus Mund und/oder Nase). Wenn der Bewußtlose atmet, braucht man keine Rea durchzuführen, sondern der Verunfallte wird in stabile Seitenlage gebracht.
Wenn der Bewußtlose nicht mehr atmet, braucht man nach den neuen Richtlinien nicht umständlich nach irgendwelchen Pulsen zu forschen, sondern es wird sofort die Rea begonnen. Denn man kann davon ausgehen, daß ein Kreislaufstillstand vorliegt.

Ein Bewußtloser kann durch die Rea nicht umgebracht werden!! Evtl macht es keinen Sinn zu reanimieren, aber diese Entscheidung sollte dem Fachpersonal überlassen werden. Oft ist es emotional nicht einfach, nach einer dreiviertel Stunde zu sagen: "wir hören auf". Solange Hoffnung besteht, sollte unbedingt mit der Rea begonnen werden. Je eher umso besser und aussichtsreicher für den Verunfallten.

Hoffentlich habe ich die Frage jetzt richtig verstanden und beantwortet.
Moin,

meines Wissens handelt es sich da noch um eine Empfehlung, die für Ausgebildetes Personal noch nicht durch die Bundesärztekammer abgenickt wurde und auch noch keinen Einzug im EH-Kurs gefunden hat.
Ich (SanH) werde jedenfalls bis auf weiters 15:2 im Kopf behalten und bei Bedarf auch anwenden (bis mir jemand auf einer FoBi sagt das ist jetzt 30:2).

Wie gesagt, wirklich wichtig ist das überhaupt was passiert...


Gruß

Walter
eisbergtaucherin
Re: 30:2 - neue Richtlinien f.d. Reanimation
06.04.2006 19:24:47
Hallo,Walter,
wenn Du am 21. Mai zu unserem freiwilligen Erste-Hilfe-Kurs kommst, wirst Du spätestens dann definitiv die aktuell gültigen Richtlinien kennenlernen (und im Ernstfall hoffentlich auch anwenden). Und warum sollten wir als Taucher nicht diejenigen sein, die nach dem aktuellsten Standard handeln?
Wenn diese Dinge noch nicht gelehrt werden, ist dies traurig und zeugt nicht gerade von Weiterbildungsinteresse der Ausbilder! Sie gelten seit Ende November 2005.
Moin !

das mit dem Kurs wäre nen netter "Gag", ist immer wieder schön leute aus dem Netz im "real Life" kennen zu lernen, außerdem ist nen Kurs außerhalb des eigenen Dunstkreises u.U. sehr lehrreich...
Wo ist denn der Kurs ? Komm aus der Gegend um Bielefeld...

bei diesem 30:2/15:2-Thema gibts meines Wissen ähnlich blöde Regelungen wie mit AEDs, Sauerstoff (Haltbarkeitsdatum !?!) und einigen anderen Dingen im MPG, so das es zwar möglichkeiten gibt, welche ich aber nicht anwenden darf, wenn ich meine Rote Jacke trage (wenn ich privat unterwegs bin siehts da teilweise ganz anders aus), in diesem Fall wartet der Verband wohl noch auf die Freigabe der BÄK (Bundesärztekammer).
Ansonsten bin ich dann einer der letzten die sich zur "das Ham wa schon immer so gemacht, das machen wir auch weiter so"-Fraktion gesellen... (sonst würden wir ja auch noch dichtes Fell Tragen und von Baum zu Baum schwingen).

Gruß

Walter

P.S.: Sollte jemand die Herzdruckmassage anwenden müssen, kann er nix kaputt machen, nur Leben retten
Re: 30:2 - neue Richtlinien f.d. Reanimation
26.04.2006 22:22:47
eisbergtaucherin schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn diese Dinge noch nicht gelehrt werden, ist
> dies traurig und zeugt nicht gerade von
> Weiterbildungsinteresse der Ausbilder! Sie gelten
> seit Ende November 2005.


hi,
mangelndes interesse möchte ich (eh + san-ausbilder im drk) nicht auf mir sitzen lassen: es ist einfach so, dass uns von "oben" noch keine freigabe (=lehraussage!), über die neuen regeln gegeben wurde d.h ich muss noch 2:15 lehren , sage aber schon den teilnehmern die neuen zahlen an.
gruß
fred
Re: 30:2 - neue Richtlinien f.d. Reanimation
28.04.2006 15:05:39
Da haben wors .... ;-)

Das ist Halt der Punkt, es gibt eine Lehraussage (oder wenn mann nicht ausbildet sondern Sanitätsdienste besetzt, eine Vorgabe) von oben, und die ist nunmal erstmal zu befolgen, bis eine neue Ansage vorliegt....

Wollte mich zunächst nicht so weit aus dem Fenster hängen oder war zu undeutlich ...

Gruß

Walter
bombero
Re: 30:2 - neue Richtlinien f.d. Reanimation
09.06.2008 14:18:08
Quote
zorroishere
eisbergtaucherin schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn diese Dinge noch nicht gelehrt werden, ist
> dies traurig und zeugt nicht gerade von
> Weiterbildungsinteresse der Ausbilder! Sie gelten
> seit Ende November 2005.


hi,
mangelndes interesse möchte ich (eh + san-ausbilder im drk) nicht auf mir sitzen lassen: es ist einfach so, dass uns von "oben" noch keine freigabe (=lehraussage!), über die neuen regeln gegeben wurde d.h ich muss noch 2:15 lehren , sage aber schon den teilnehmern die neuen zahlen an.
gruß
fred

Tach auch,
puh, "muss noch 2:15 lehren" find ich schon ein ganz schönes Armutszeugniss für deine Chefetage.
Da ja nach Studien der AHA der Rytmus 30:2 deutlich mehr bloodpressure bringt und der steht im Zusammenhang wieviel O² in der Birne ankommt !!
Denn es nutzt ja nix, irgendwie zu Reanimieren wenn oben nur ein feuchtes Brötchen übrigbleibt.
Es ist schließlich schon schwer genug mit den aktuellen Richtlinien keinen Schwerstpflegefall
zu produzieren, den die Erfolgsrate bei der Rea ist eh sehr gering.
Gruß Michael (20 Jahre Rettungsdienst in der Großstadt)
Re: 30:2 - neue Richtlinien f.d. Reanimation
10.06.2008 07:11:56
Quote
bombero
puh, "muss noch 2:15 lehren" find ich schon ein ganz schönes Armutszeugniss für deine Chefetage.

Hallo Michael,

bitte bedenke, dass der Thread, den Du hier auskramst, bereits 2 Jahre al war. Damals war die 30:2 Regelung nich recht frisch...

Gruss,

Herzliche Grüße
Matthes



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.06.2008 07:12 von matthes [200bar.de].
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