Seit 01.01.2006 gilt die neue Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO), deren Artikel 11.04 unter anderem das Tauchen in einem Umkreis von 100m um die Einfahrten von Häfen und Landestellen der Fahrgastschifffahrt unsersagt.
Die baden-württembergischen Tauchsportfachverbände konnten mit Unterstützung des AST für viele Taucheinstiege am Bodensee bei den zuständigen Landratsämtern generalisierende Ausnahmen erwirken.
Ausnahmen genehmigt für:
- Tauchplätze Liebesinsel und Parkhaus Post Überlingen
- Wintertauchplätze Zeughaus Überlingern und Wilder Mann Meersburg) s
- Tauchplatz Wallhausen westlich der Steganlage
- Wintertauchplätze Bodmann Alter Hafen und Konstanz Seerhein
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen sind seit dem 23.04.2006 gültig.
Vom Tauchverbot betroffen bleiben:
- Meersburg Promenade, Platz 1
- Meersburg, Hafen Klingenstein.
- Ãœberlingen, Promenade
- Sipplingen, Steg
Wintertauchplätze:
Tauchen vom 1. November bis 15. März erlaubt:
- Bodmann, Alter Hafen
- Konstanz, Tauchplätze Seerhein
Tauchen vom 15. Oktober bis 31. März erlaubt
- Meersburg, Wilder Mann
- Ãœberlingen, Zeughaus
Grundsätzlich gilt:
Es muss bei jedem Tauchgang eine Flagge Buchstabe >>A<< der internationalen Flaggenordnung (Doppelständer, deren Hälfte am Stock weiß und deren andere Hälfte blau ist) am Taucheinstieg an Land gesetzt werden.
Weitere und ausführlichere Infos auf der Homepage des Arbeitskreises Sicheres Tauchen im Bodensee unter: http://www.astb.de/