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Tauchen erlaubt? Die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern

geschrieben von matthes [200bar.de] 
Tauchen erlaubt? Die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern
17.10.2008 16:09:05
Im Zusammenhang mit unserer Datenbank "Tauchen in Deutschland" scheint es uns erforderlich, an geeigneter Stelle auf die grundsätzlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer hinzuweisen, welche sich aus dem jeweiligen Landeswassergesetz ergeben. Denn die Regeln zum Umfang des sogenannten Gemeingebrauchs sind in Deutschland sehr uneinheitlich geregelt.

Diese Infos werden wir in Kürze also an dieser Stelle un unserem Forum zusammentragen und dieses Thema dann zu Eurer Information mit den Tacuhplätzen in unserer Datenbank verlinken. Wer sich für dieses Thema interessiert kann uns dabei gern helfen, einfach ne Mail an info@200bar.de




1. Bundeswasserstraßen:

Infos folgen...



2. Privatgewässer:

Bei Privatgewässern hat der jeweilige Eigentümer das Sagen und kann selbst bestimmen, ob er den Tauchsport zulassen möchte oder nicht. Bei abgezäunten Gewässern / Grundstücken verbietet es sich natürlich von selbst, aber auch bei frei zugänglichen Seen ist die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen. Ihr könnt also nicht so einfach mit einem kurzen Hinweis auf das Landeswasserrecht in voller Montour über die Terasse eines Seegrundstückes spaziert kommen... ;-)



3. öffentliche (Landes)gewässer:

Die Regelung des sogenannten Gemeingebrauchs (also das "wer darf was") für oberirdische Gewässer ist in Deutschland Ländersache. Maßgeblich für uns Taucher ist unter anderem der Paragraph des jeweiligen Landeswassergesetzes, in dem der Umfang eben dieses Gemeingebrauchs geregelt ist. Da dies in Deutschland leider uneinheitlich geregelt ist, wollen wir an dieser Stelle für Euch die entsprechenden Infos zusammen stellen.

Achtung: Wenn ein Landeswassergesetz den Tauchsport explizit als Gemeingebrauch anerkennt und erlaubt ist dies für uns Taucher natürlich die beste Variante, aber auch kein genereller Freifahrtsschein für alle Seen dieses Bundeslandes! Z.B. aus Gründen des Natur- oder Trinkwasserschutzes ist es den Wasserbehörden immer möglich, für einzelne Gewässer den Gemeingebrauch zu beschränken oder ganz zu verbieten. Sonderregeln gibt es z.B. oft für Talsperren, aber auch in Naturschutzgebieten etc.. Im Zweifellsfall also bei den Behörden informieren. Wichtig: Bundeswasserstraßen und private Gewässer fallen nicht unter die Regeln der Landeswassergesetze!



Baden-Württemberg: Der § 26 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg beschreibt den "Gebrauch der oberirdischen Gewässer zum Baden, Waschen (...) und zu ähnlichen unschädlichen Verrichtungen (...) als Gemeingebrauch jedermann gestattet. Der Gemeingebrauch ist ausgeschlossen an Speicherbecken sowie an Gewässern in Hofräumen, Gärten oder Parkanlagen." Die Behörden können jedoch durch Rechtsverordnung oder im Einzelfall (Naturschutz, öffentliche Sicherheit etc.) die Ausübung des Gemeingebrauchs regeln, beschränken oder verbieten.
- Stand: Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2005 (GBl. S. 219, ber. S. 404), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Oktober 2005 (GBl. S. 668)

Bayern:
- Stand: Bayerisches Wassergesetz (BayWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (GVBl S. 822, BayRS 753-1-UG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 969)

Berlin: In der Regelung des Gemeingebrauchs im § 25 des Berliner Wassergesetzes wird Baden und Eissport als erlaubnisfreie Benutzung oberirdischer Gewässer genannt. Ja, Tauchsport wird hier nicht extra erwähnt und wir mussten auch feststellen, dass die Behörden schon daraus folgern, dass das Tauchen in Berliner Seen generell verboten sei. Das für den Schlachtensee und Krumme Lanke zuständige Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf beurteilt den Tauchsport in einem Schreiben (Okt. 2008) als Gewässerbenutzung im Sinne von § 3 Abs.1 Nr.4 WHG - dieser betrifft das Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer ;-) - welche nicht dem Gemeingebrauch zuzurechnen sei. Wenn diese Auffassung zutrifft, dann müssen Taucher für jeden Tauchgang einen Antrag auf Sondergenehmigung beim Umweltamt des zuständigen Bezirkes stellen.
- Stand: Berliner Wassergesetz (BWG) in der Fassung vom 17. Juni 2005

Brandenburg: Viele Jahre war es in Brandenburg so, dass Tauchen nur in den Gewässern erlaubt war, die der zuständige Minister per Rechtsverordnung dafür freigegeben hat. Der Haken an der Sache: So eine Rechtsverordnung (also einen landesweiten Katalog von Tauchsportgewässern) ist für Brandenburg nie erstellt worden. Glücklicherweise wurde dies im neuen Brandenburger Wassergesetz geändert und so zählt das "Tauchen mit Atemgerät" seit April 2008 zum Gemeinebrauch gem. § 43 Brandenburgisches Wassergesetz. Ausgenommen vom Gemeingebrauch sind Gewässer, soweit sie Teil von Hofräumen, Gärten, Park- und Betriebsanlagen sind.
- Stand: Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 2004 (GVBl.I/05, [Nr. 05], S.50), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. April 2008 (GVBl.I/08, [Nr. 05] , S.62)

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt: Der Gemeingebrauch ist im § 75 des Wassergesetzes für Sachsen-Anhalt geregelt und hier etwas umständlich auch nach Gewässerarten unterschieden. An natürlichen fliessenden Gewässern ist u.a. auch der Tauchsport erlaubt, sofern diese nicht in Hofräumen, Betriebsgrundstücken, Gärten und Parkanlagen liegen und Eigentum der Anlieger sind. An Talsperren und Wasserspeichern, an stehenden und an künstlichen Gewässern kann die Wasserbehörde mit Zustimmung des Eigentümers und des Unterhaltungspflichtigen den Gemeingebrauch zulassen. Die Zulassung kann auf einzelne Arten des Gemeingebrauchs beschränkt werden, gilt jedoch als erteilt soweit der Gemeingebrauch beim In-Kraft-Treten dieses Gesetzes ausgeübt worden ist. Die Behörden können die Ausübung des Gemeingebrauchs regeln, beschränken oder verbieten. Sinngemäße Bedeutung für uns Taucher: Tauchen ist so lange erlaubt, wie keine anderen Festlegungen getroffen wurden, über die man sich eben vorher informieren muss.
- Stand: Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSa) vom 12. April 2006 (GVBl. Nr. 15 vom 20.4.2006 S. 249)

Schleswig-Holstein

Thüringen

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr!

Herzliche Grüße
Matthes



9 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.11.2008 15:08 von matthes [200bar.de].
Re: Tauchen erlaubt? Die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern
18.04.2009 08:09:14
Hallo Chef,

habe diesen Artikel mit Interesse gelesen und habe nun zu Brandenburg noch eine Frage. Wie werden dann Tauchverbote ausgesprochen / erteilt? Wo kann ich diese Verbote einsehen, erfragen? Wer erteilt diese? Verlieren so alte Verbote Ihre Gültigkeit?
Für Hinweise bin ich dankbar.

Gruß André
Re: Tauchen erlaubt? Die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern
23.02.2015 10:39:08
Danke fur den tollen Beitrag
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