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Tauchen in Brandenburg

geschrieben von MW 
MW
Tauchen in Brandenburg
20.06.2004 12:38:06
Hallo,

in welchen Seen in Brandenburg (speziell die Seen auf der Sichtweiten-Seite) ist Tauchen erlaubt ?

Grüsse
Martin
blubber_baer
Re: Tauchen in Brandenburg
21.06.2004 12:30:40
Hallo Martin,

auf den Beschreibungen zu den einzelnen Gewässern wird hierzu mit dem Hinweis auf eine Anmeldung eigentlich schon eingegangen.

In Brandenburg sind wir meines Wissens nach in der Glücklichen Lage, dass die öffentlichen Gewässer dem Allgemeingebrauch zur Verfügung stehen und auch Tauchen dazu zählt. Andere Bundesländer (speziell die "Alten") haben hier andere Regeln.

Gruß
blubber_baer
MW
Re: Tauchen in Brandenburg
21.06.2004 13:54:13
Hallo blubber_baer,

ganz so einfach ist es leider nicht. Bis gestern dachte ich auch, dass Tachen in Brandenburg zum Gemeingebrauch zählt. Als wir gestern aus unserem Lieblingssee stiegen, wurden wir von der Naturwacht zusammengeschissen, dass Tauchen in Brandenburg nicht zum Gemeingebrauch gehört. Ich hab mich dann erst mal schlaugemacht und leider hatte der Mensch recht:

§ 43 Wassergesetz (Quelle: http://www.mdje.brandenburg.de/Landesrecht/gesetzblatt/texte/K75/753-01.htm)
(4) Die Ausübung des Tauchsports ist nur in den Gewässern oder Gewässerteilen zulässig, die der für die Wasserwirtschaft zuständige Fachminister durch Rechtsverordnung bestimmt. In der Verordnung können nach Anhörung des Tauchsportverbandes Verbote und Beschränkungen zum Schutz der Gewässer oder zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit oder für einzelne festgelegt werden. Die Belange der Fischerei sind nach Anhörung der Fischereiberechtigten zu berücksichtigen. Bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung ist die Wasserbehörde ermächtigt, die Gewässer, in denen der Tauchsport zulässig ist, durch Verwaltungsakt oder Allgemeinverfügung zu bestimmen und die Ausübung des Tauchsports zu regeln.

Daher meine Frage, ob diese Rechtsverordnung schon existiert oder es irgendwelche anderen Hintertürchen gibt.

Gruß
Martin
Bernd
Re: Tauchen in Brandenburg
21.06.2004 17:27:36
Hallo Martin!

Das von dir benannte Brandenburger Gewässergesetz liegt seit Jahren in einer Rohfassung vor, konnte jedoch auf Grund weitreichender inhaltlicher und juristischer Fehler, bisher nicht von der Landesparlament als Gesetz verabschiedet werden. Folglich kann es auch nicht für Verwaltungsentscheidungen herangezogen werden.
Juristisch gibt es bisher keinen Unterschied, zwischen Tauchen und Baden. Folglich ist es möglich in den Seen zu tauchen, in denen gebadet wird.

Daher gibt es für Verwaltungsentescheidungen, die außerhalb derzeit gültiger Gesetzlichkeit erfolgen und die Sporttaucher weiter einschränken, keine Grundlage.

Auch für das Heranziehen von Vereinen, für die Bennennung eines Tauchgewässerkataloges, wie dieses Gesetz es vorsieht, fehlt jede demokratische Grundlage. Diese vertreten ja nur einen kleinen Teil der Interessen der Sporttaucher.

Dennoch gilt Tauch- u. Badeverbot für Naturschutzgebiete!
blubber_baer
Re: Tauchen in Brandenburg
22.06.2004 09:18:48
Auch wir warten mit Grauen auf dieses Gesetz und hoffen, dass es nicht zum tragen kommt. Bisher geht es ja auch so ganz gut.

Lustig wäre es dann vor allem an Glienicker See. Von der Berliner Seite dürfte man dann evtl. tauchen, von der Brandenburger Seite aus nicht.

Ich frage mich nur, wird dann unter Wasser die Mauer wieder aufgebaut :-)

Schaun wir mal, was wird, Deutschland hat ja immer noch nicht genug Gesetzte, um auch noch die restlichen Bürger aus dem Land zu jagen...

Mit grimmigen Grüßen

blubber_baer
MW
Re: Tauchen in Brandenburg
23.06.2004 07:12:58
Hallo Bernd,

das klingt ja erst mal gar nicht so schlecht wie befürchtet. Kennst Du irgendwelche "offiziellen" Seiten im Internet (oder offizielle Publikationen), die man als Argumentationshilfe gegen übereifrige Beamte verwenden kann? Alle von mir gefundenen Verweise unter www.brandenburg.de oder www.mdje.brandenburg.de verweisen auf den von mir zitierten Text.

Gruß
Martin
MW
Re: Tauchen in Brandenburg
24.06.2004 05:32:26
Hallo,

eine Anfrage beim Umweltministerium brachte folgende Antwort:

<Zitat>
Die Ausübung des Sporttauchens bemisst sich in Brandenburg nach § 43 Abs. 4 des Brandenburgischen Wassergesetzes. Die Vorschrift füge ich Ihnen in der Anlage bei. Von der dort erwähnten Verordnungsermächtigung für die Regelung des Tauchens hat der Fachminister bislang noch keinen Gebrauch gemacht. In Einzelfällen haben die dafür zuständigen Wasserbehörden für bestimmte Gewässer die Ausübung des Tauchens durch Allgemeinverfügung geregelt, u.a. um die verschiedenen Nutzungsinteressen (Surfen, Baden, Tauchen, Bootfahren usw.) in Einklang zu bringen und ggf. gewässer- und naturschutzverträgliches Tauchen zu gewährleisten. In Einzelfällen ist auch bestimmten Tauchvereinen das Tauchen unmittelbar erlaubt worden, z.B. unter Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Tauchern, eine bestimmte Jahreszeit ö.Ä.
Ich empfehle Ihnen, sich für Auskünfte über die konkreten Möglichkeiten zum Tauchen mit der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises in Verbindung zu setzen.
</Zitat>

In der Anlage war der von mir bereits oben zitierte Paragraph des Wassergesetzes. Scheinbar ist dieses Gesetzt doch bereits in Kraft oder lehnt sich das Umweltministerium hier sehr weit aus dem Fenster?

Gruß
Martin
matthes [200bar.de]
Re: Tauchen in Brandenburg
24.06.2004 08:46:53
Hm,

also unser Wissensstand war bisher der, den Bernd ja schon formuliert hat. Dass das Gesetz nun doch in Kraft gesetzt sein soll ist für uns gleichermassen neu, wie überraschend.

Wie ist also der Stand?

Wenn ich den § 43/4 richtig verstehe, soll Tauchen in Brandenburg also nur dort möglich sein, wo es explizit erlaubt wurde. Das Umweltministerium schreibt Martin jedoch, dass von der dort erwähnten Verordnungsermächtigung bisher noch keinen Gebrauch gemacht wurde?!? Ich bin doch etwas ratlos. Der Rat des Ministerims, vor dem Tauchen die untere Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises (das sind 14!) zu fragen, kann es ja wohl auch nicht sein...

Für mich stellt sich das ganze so dar: Soweit ich weiss laufen bereits Musterprozesse aus anderen Bundesländern gegen solche Verordnungen, die das Tauchen nicht als Gemeingebrauch ansehen, so wie z.B. das Baden. In Brandenburg scheint man wohl den Ausgang dieser Prozesse abwarten zu wollen, bevor man sich "genauer" mit den Tauchern befasst und genau klarstellt, wo man nun Tauchen darf und wo nicht. Diese Situation ist natürlich mehr als Besch..

Matthes vom Tauchsportservice
matthes [200bar.de]
Re: Tauchen in Brandenburg
24.06.2004 13:55:14
Ich habe mal Beispielhaft bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Teltow-Fläming angefragt und erhielt folgende Antwort:

<Zitat>
wie Sie sicher vom MLUR erfahren haben, ist die Ausweisung eines
landesweiten Kataloges von Tauchsportgewässern (entsprechende
Rechtsverordnung) in Brandenburg am Widerstand des Naturschutzes
gescheitert.

Der Landkreis Teltow-Fläming hat bisher von der Möglichkeit per sog.
"Allgemeinverfügung" für bestimmte Gewässer das Tauchen in bestimmtem Umfang zuzulassen, keinen Gebrauch gemacht, da unsere wenigen Gewässer für den Tauchsport kaum attraktiv erscheinen (Die Nachfrage gibt uns Recht - Sie sind in der nahezu 10-jährigen Geschichte der Wasserbehörde der Vierte, der diesbezüglich anfragt.). Daher regeln wir das Tauchen mit einzelnen Genehmigungen. Sollten Sie also beabsichtigen in einem unserer Gewässer zu tauchen, müssten Sie einen formlosen Antrag an uns richten. Da nahezu alle Gewässer mit naturschutzfachlichen Regelungen belegt sind und auch nahezu alle Gewässer fischereiwirtschaftlich genutzt werden, müssen wir bei den
entsprechenden Behörden nachfragen ob das Tauchen unproblematisch möglich ist. Sie erhielten dann eine entsprechende Einzelgenehmigung - oder Absage.

Insgesamt also sehr umständlich für Sie.
</Zitat>

Also:
Es gibt keinen Katalog von Tauchgewässern in Brandenburg. In diesem speziellen Landkreis müsste man also einen entsprechenden Antrag stellen.

Wie es nun in anderen Landkreisen genau gehandhabt wird weiss ich nicht. Ich persönlich denke auch, dass es sicherlich nicht sinnvoll ist, hier genauer nachzuforschen. Ich denke, dass man so nur schlafende Hunde wecken würde, was sich für uns auch negativ auswirken könnte...

Ich persönlich werde wohl weiterhin dort Tauchen gehen, wo man auch baden darf. Ich denke, dass es mir selbst überlassen ist, womit ich baden gehe. Entsprechende Prozesse laufen ja nach meinem Kenntnisstand bereits. Ich werde mich vernünftig am See verhalten und keinen Ärger provozieren. Aber dies muss natürlich jeder vor dem Hintergrund der Gesetzeslage für sich selbst entscheiden...
micco
Re: Tauchen in Brandenburg
24.06.2004 17:45:08
Wir haben über einen Zeitraum von fast zwei Jahren diesen Erkenntnisprozess durchlaufen, und ich kann somit aus eigener praktischen Erfahrung folgendes beisteuern:
Das Brandenburgische Wassergesetz vom 13.07.1994 stellt Baden und Tauchen mit Pressluftgerät tatsächlich NICHT gleich ! Damit ist Tauchen nicht automatisch überall dort erlaubt, wo Baden erlaubt ist. Es bedarf also einer Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde (gemäß §§ 43, 44 und 126 Abs. 1 BbgWG). Diese Genehmigung kann natürlich individuell, für einen Tauchtag an einem bestimmten Gewässer z.B., beantragt werden und wird auch wahrscheinlich erteilt, aber wer will bzw. kann als Sporttaucher diesen bürokratischen Akt jedes Mal durchlaufen, wenn er unter Wasser will ?!
Also haben wir als ansässiger Tauchclub diese Genehmigung für den Straussee generell beantragt und, mit einigen Auflagen, auch erhalten. Es gehört übrigens zum Verfahren, dass einige Behörden (Naturschutz, Fischerei, Gewässereigentümer) beteiligt werden.
Also, wer, ohne sich vorher kundig zu machen, in brandenburgischen Gewässern taucht, muss nicht unbedingt Ärger bekommen, riskiert ihn aber zumindest. Deshalb ruhig mal hier bei 200 bar in die Gewässerbeschreibungen schauen und dann planen. Oft findet sich eine Basis, ein Club oder eine Tauchschule, bei denen man sich anmeldet und dann unbeschwert flösseln kann.
Für den Landkreis Uckermark z.B. gibt es eine Liste, die die, für den Tauchsport zugelassenen, Gewässer aufführt.
blubber_baer
Re: Tauchen in Brandenburg
25.06.2004 07:58:04
Ohne Worte,

Deutschland einig Gesetzesland. Man erschafft ein Gesetz mit viel Aufwand, keiner will es anwenden (was für uns ja nicht schlecht ist, dass es in der Schublade liegt) aber im Zweifelsfall wird man dafür belangt, habe ich das richtig verstanden?

Im Endeffekt haben wir dann wieder das System der Feudalherren, verhaltet euch wohlwollend oder ihr bekommt meine hohe Hand zu spüren.

(Sorry für meinen kämpferischen Exkurs.....)

Ich finde es schon bedenklich, dass hier jede untere Wasserbehörde für Ihren Bereich selbt entscheiden soll, so ist man (wenn es denn angewendet werden würde) doch jedesmal aufs neue der Unwissenheit und ggf. Willkür der jeweiligen Beamten ausgesetzt.

Sind Taucher wirklich so schlimm???
matthes [200bar.de]
Re: Tauchen in Brandenburg
25.06.2004 11:26:28
@ all:

Ja, es ist schon ein Graus. Was ist nun mit den Tauchspots, die in der Brandenburger Liste stehen? Beim Aufbau unserer Tauchspotdatenbank sind bisher davon ausgegangen, dass das Tauchen in Brandenburg zum Gemeingebrauch zählen würde und so überall dort erlaubt ist, wo man auch baden darf bzw. wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Leider ist es so nun doch nicht mehr richtig, danke an MW an dieser Stelle für den Hinweis. Vor diesem Hintergrund können wir derzeit für einige der in unserer Datenbank aufgelisteten Brandenburger Gewässer nicht mit Sicherheit sagen, ob ein Tauchgang hier auch im Sinne der jeweils zuständigen Behörde wäre. Selbstverständlich werden wir uns bemühen, in diesem Punkt Klarheit zu schaffen. Um auf Nummer Sicher zu gehen ist es zu empfehlen sich örtlichen Tauchvereinen bzw. Tauchbasen anzuschliessen, mit denen bereits Regelungen gefunden wurden. Ansonsten bleibt gesetzestreuen Sportfreunden nur der sehr umständliche Weg, vor dem Tauchgang die behördliche Genehmigung einzuholen.

Eine Zusammenfassung der rechtlichen Lage haben wir - so wie wir sie verstanden haben - innerhalb der Brandenburg-Seiten für unsere Besucher bereitgestellt und kann hier nachgelesen werden:
--> http://www.200bar.de/sichtweiten/rechtslage_bb.php

Wir werden uns bemühen, ohne viel Staub aufzuwirbeln herauszufinden, für welche Landkreise bereits Listen existieren, für welche Gewässer mit Tauchschulen oder örtl. Tauchvereinen Regelungen gefunden wurden und für welche Gewässer man eine Genehmigung selbst beantragen muss. Wird aber sicherlich nicht schon morgen erledigt sein ;-). Für viele Gewässer sind solche Infos ja bereits in der Beschreibung entahlten.
Bei solchen Aktionen ist aber auch immer Vorsicht geboten, weil sowas auch nach hinten losgehen könnte. Schliesslich wäre es für die Behörden immer einfacher, das Tauchen einfach zu verbieten, als in Abstimmung mit weiteren Behörden (Fischerei, Naturschutz...) und uns Tauchern eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung für ein Gewässer zu erarbeiten.

@ micco

Du schreibst, dass es für den Landkreis Uckermark eine Liste zugelassener Gewässer gibt. Kannst du mir dazu bitte weitere Infos und vielleicht eine kleine Zusammenfassung eurer Erfahrungen mit den Ämtern bzgl. der Regelung am Straussee per Mail zukommen lassen?
floh
Re: Tauchen in Brandenburg
26.03.2005 08:06:06
Morgen,

hat sich schon was neues ergeben, bis auf die Liste vom Landkreis Uckermark hab ich im Netz nichts gefunden.
Oder soll man weitermachen wie immer und hoffen das es zu keiner
Anzeige kommt? (wird ja wie zu DDR Zeiten mit Tauchauftrag und so)

mfg floh
matthes [200bar.de]
Re: Tauchen in Brandenburg
26.03.2005 09:09:05
Hallo Floh,

alles beim alten, keine Änderung bisher. Die Uckermarker Liste war ein Versuch der Beteiligten, eine entsprechende Tauchplatzliste für die Uckermark mit den Behörden zu vereinbaren. Sofern ich richtig informiert bin, hat dies nicht funktioniert. Nach wie vor ist uns kein Fall bekannt, indem ein Taucher wegen Verstoßes gegen das Wassergesetz belangt wurde. Mal von groben Übertretungen im Naturschutz und Stress mit der Fischerei abgesehen.

Also: Immer recht freundlich und unaffällig ;-)

Matthes
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