Habe auf de.rec.sport.tauchen einen weiteren hilfreichen Link und damit folgende Infos gefunden:
Quelle:
http://landesregierung.schleswig-holstein.de
Zitat:
Pressemitteilung
veröffentlicht am: 07.04.2004
Land Schleswig-Holstein ermöglicht das Tauchen in landeseigenen Seen
Das Land Schleswig-Holstein und der Tauchsport-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. haben einen Vertrag geschlossen, der es Sporttauchern erstmals ermöglicht, in sechs schleswig-holsteinischen Seen ihrem Sport nachzugehen.
Dem Tauchen in schleswig-holsteinischen Binnengewässern standen bisher Sicherheitsbedenken entgegen. In vielen Seen wurden in den Wirren der letzten Tage des Zweiten Weltkriegs große Mengen Munition versenkt, so dass eine Gefährdung der Taucher befürchtet wurde. Deshalb standen bisher nur Nord- und Ostsee als Tauchgewässer zur Verfügung.
Mit dem Vertrag wird nunmehr versuchsweise das Gerätetauchen in sechs ausgesuchten landeseigenen Seen zugelassen. Dabei handelt es sich um den landeseigenen Teil des Großen Plöner Sees, den Wittensee, den Großen Pönitzer See, den Krummsee, den Vierer See und um den südlichen Teil des Hemmelsdorfer Sees.
Tauchen dürfen Mitglieder des Tauchsport-Landesverbandes Schleswig-Holstein, die sich vor Ort durch eine Berechtigungskarte des Verbandes ausweisen müssen.
Der Vertrag gewährleistet, dass beim Tauchen die nötigen Sicherheitsaspekte, die Belange der Fischerei und der Sportangler sowie die Anforderungen des Naturschutzes beachtet werden.
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Michael Rittmeier, Claudia Viße,
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft,
Mercatorstraße 3, 24106 Kiel,
Tel: 0431/988-7201 und -7204, Fax: 0431/988-7137,
E-Mail:pressestelle.munl@munl.landsh.de