Hallo,
wo Baden erlaubt ist, ist auch Tauchen erlaubt.
Ich zitiere mal aus einem Schreiben vom Landratsamt Neustrelitz, ist von 2002, ich hoffe, dass es noch aktuell ist:
/Beginn Zitat:
Tauchen in Gewässern des Landkreises Mecklenburg-Strelitz
Sehr geehrter Herr .....,
im Landkreis Mecklenburg-Strelitz ist keine Verordnung zum Tauchen in
Kraft gesetzt worden.
Auch das Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom
30.November 1992
(GVOBl. M-V S.669), geändert durch Gesetz vom 02.März 1993 (GVOBl. M-V
S. 178),
enthält keine Regelung zum Tauchen.
Somit ist das Tauchen außerhalb von Naturschutzgebieten und des
Müritz-Nationalparkes
im Landkreis Mecklenburg-Strelitz genehmigungsfrei.
Für das Tauchen in den Gewässern, die sich in Naturschutzgebieten und im
Müritz-Nationalpark befinden, benötigen Sie eine Genehmigung folgender
Behörden:
Naturschutzgebiete, wie z.B. Schmaler Luzin und Krüselinsee:
Staatliches Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg, Helmut-Just-Str.8,
17036 Neubrandenburg.
Müritz-Nationalpark : Nationalparkamt Müritz, Schloßplatz 3, 17237
Hohenzieritz
Zu den Einstiegsstellen gibt es folgende Hinweise: Es sind nur
vorhandene öffentliche Zugänge, wie Badestellen und Stege einschließlich
der Wege und Parkplätze, zu benutzen.
/Zitatende
Das heisst, dass man fuer den Breiten Luzin, den Dreetzsee, denn
Carwitzsee und den Zansen weder eine Tauchgenehmigung noch eine
Anmeldung braucht.
Grüße, Lothar