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Neues Waffengesetz: Vorsicht mit (Taucher)-Messern mit mehr als 12cm Klingenlänge
04.04.2008 09:36:34
Hallo Sportfreunde,

seit 1. April ist ein neues Waffengesetz in Kraft getreten. Dieses verbietet das Mitführen von täuschend echt aussehenden Waffen und gefährlichen Messern in der Öffentlichkeit. Uns Taucher betrifft wohl lediglich die Tatsache, dass nun Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12cm Länge nicht mehr erlaubt sind. Die Klingenlänge der meisten Tauchermesser liegt aber unter diesem Wert, kein Problem also für uns Taucher. Miss sicherheitshalber Dein eigenes Messer einfach mal nach.

Sollte es doch über 12cm Klingenlänge haben, ist auch dies kein Drama, denn z.B. für berufliche und sportliche Zwecke gibt es Ausnahmen. So wird wohl einem Angler kaum sein Fischmesser und einem Jäger nicht sein Hirschfänger abgenommen werden. Es geht bei dem Gesetz eher darum der Polizei die Möglichkeit zu geben, z.B. gewaltbereiten Jugendlichen solche Messer abnehmen zu können.

Auf der Homepage des Innenministeriums habe ich folgende Info zu den Ausnahmen gefunden:

"Das Führen wird bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck erlaubt. Die Neuregelung schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll."

Solche Messer sind also zum Sport erlaubt, dürfen jedoch "künftig nicht mehr zugriffsbereit in der Öffentlichkeit geführt werden". Ich interpretiere (!!) das mal so, dass Messer über 12cm Klingenlänge nun zumindest auf dem Weg zum See, beim Umziehen etc. etwas achtsamer zu behandeln sind. Also nicht griffbereit rumliegen lassen, sondern am Besten in einem geschlossenen Behältnis transportieren. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste ;-)


Infos nach Bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

Herzliche Grüße
Matthes
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