Ab 01. November 2013 bekommen Fluggäste jetzt endlich eine Schlichtungsstelle, die ihnen bei Auseinandersetzungen mit der Fluggesellschaft hilft. Die soll ihnen dann helfen, wenn die Fluggesellschaft Zahlungen verweigert. Z.B. wenn sich der Flug verspätete oder ganz ausfiel, überbucht war, oder Gepäck nicht befördert wurde.
Die Kunden müssen sich in jedem Fall mit ihren Ansprüchen zuerst an die Airline wenden. Erst wenn diese den Anspruch innerhalb von 2 Monaten nicht erfüllt, kann die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden.
Ansprüche unter 10,- und über 5.000,- EUR können hier aber nicht geltend gemacht werden, da es eine Bagatell,- bzw. Obergrenze gibt. In der 2jährigen Prüfungsphase ist das Anrufen der Schlichtungsstelle zunächst kostenlos, danach wird neu entschieden, ob sie missbraucht wurde. Sollte die Analyse ergeben, dass über 50% der Forderungen unbegründet waren, sollen Gebühren eingeführt werden.
Dieter Lehmann
Reiseagentur im Tauchsportservice Potsdam
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