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Die Gefahren bei Reisebuchungen im Netz...

geschrieben von Reise-Dieter 
Die Gefahren bei Reisebuchungen im Netz...
12.06.2012 08:22:14
Die Gefahren bei Reisebuchungen im Netz...

... sind vielfältig, wie sicherlich "Jedermann" mittlerweile weiß und trotzdem das vermeintliche Schnäppchen noch schnell mitnimmt, bevor es auf dem Bildschirm verschwindet. Dass er hierbei z.B. kein Widerrufsrecht hat, spielt sicherlich in dieser frühen Phase der Reiseeuphorie noch keine Rolle.

Wie auch im Reisebüro, ist die Stornierung einer gebuchten Reise immer mit Kosten verbunden, die zwischen 25 und 100% des Reisepreises liegen können. Es ist daher sinnvoll, sich das passende Angebot in Ruhe auszuwählen, auch wenn auf die kostenlose Beratung im Reisebüro verzichtet wird und die wichtigsten Eckdaten wie Abflugzeiten, Reisezeitraum- und Dauer (z.B. häufig sind 12 Übernachtungen preiswerter als 10), Hotelauswahl und dessen Serviceleistungen, sowie ggfs. Einreisebestimmungen oder Impfvorschriften, genau zu prüfen.

Viele Online Anbieter versuchen immer noch, Ihre Besucher durch vermeintliche Schnäppchen erst einmal durch das komplette Buchungsprocedere zu locken, ehe sich an der Stelle, wo es kein zurück mehr gibt, doch noch ein Fensterchen öffnet, das eine Leistung beinhaltet, die eigentlich vom Kunden nicht gewollt war.
Wie heute die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg mitteilt, hat das Landgericht Leipzig mit Beschluss vom 30. Mai 12 gegen den Onlineveranstalter Unister (ab-in-den-urlaub.de, fluege.de, preisvergleich.de) ein Ordnungsgeld von 75.000 Euro verhängt. Diesem Veranstalter war im August 2011 rechtskräftig verboten worden, bei Buchungen auf dem Portal Flüge.de eine Reiseversicherung als Nebenleistung einzustellen, die der Kunde als Opt-out ausdrücklich abwählen muss. Trotzdem hatte der Portalbetreiber diese Praxis bis Ende Oktober 2011 beibehalten. Das Landgericht sieht darin eine schuldhafte Verletzung der gerichtlichen Unterlassungsverpflichtung und orientiert sich bei der Höhe des Ordnungsgeldes am wirtschaftlichen Erfolg, den Unister durch die Nichtbeachtung des vorherigen Urteils erzielen könnte. Dieser Ordnungsgeldbeschluss macht deutlich, dass rechtskräftige, gerichtliche Untersagungen einzuhalten sind und sich Verstöße hiergegen nicht lohnen sollen."

Der Kunde sollte sich also immer bei einer Onlinebuchung fragen, ob das beworbene "Lockangebot" wirklich schon der Endpreis ist, oder Mehrwertsteuer, Tranfers oder Serviceentgelte noch nicht inkludiert sind.
Wichtig ist auch der Erhalt des sogenannten Sicherungsscheins, der den Reisenden vor Konkurs seines Veranstalters schützt. Den gibt es in der Regel aber nicht, wenn ein Online-Nischen-Veranstalter Leistungen bewirbt, der seinen Sitz im Ausland hat. Dann heißt es halt zu hoffen, dass man wirklich vom Flughafen abgeholt wird und sich die gebuchte Unterkunft nicht als gelungene Fotomontage entpuppt, denn die Bezahlung ist ja in der Regel längst erfolgt. Hier dann irgendwelche Minderungs- bzw. Schadenersatzansprüche geltend zu machen, dürfte illusorisch sein.

Um eventuelle Reisemängel später geltend machen zu können, ist es natürlich notwendig, dass der Kunde weiß, an wen er sich konkret wenden muss. D.h., es ist bereits bei der Buchung wichtig, den Vertretungsberechtigten, die Rechtsform, die komplette Adresse, inkl. Telefon,- Fax,- und E-Mail-Adresse seines Veranstalters zu kennen.

Auch wenn es die Meisten nicht glauben: Die Buchung im Internet bringt gegenüber der Buchung im Reisebüro keine bzw. keine wesentlichen Preisvorteile. Die Online-Suchmaschinen teilen dem potentiellen Reisewilligen mit, welcher Reiseveranstalter zur gewünschten Reisezeit, am gewünschten Reiseziel, die günstigsten Preise hat.

Und genau dasselbe macht die Buchungssoftware Eures Reisebüros TheoTours... allerdings im Bruchteil der von Euch online benötigten Zeit und ergänzt durch spezielles Informationsmaterial (Reiseführer, Stadtpläne u.a. Broschüren/Flyer) zum Wunschreiseziel, die jährlich auf der ITB zusammengestellt werden.

Dieter Lehmann
Reiseagentur im Tauchsportservice Potsdam
Tel: 0331-294710
dieter@200bar.de



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.06.2012 12:44 von matthes [200bar.de].
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