Hai Matthes,
die Problematik wer mit wem in welchen Teich springen darf, hat sich augenscheinlich nach einer Korrektur der Zuordnung zu den Normen durch den VDST (http://www.vdst.de/fachbereich/ausbildung/fachbereich-ausbildung/index.htm - klicke "Sporttauchbrevets") erledigt.
Womit ich ein mittleres Problem habe sind jedoch die Beschränkungen, die einem selbstständigen Taucher dort auferlegt werden.
Es werden dem ausgebildeten Taucher eindeutig Kompetenzen zugeordnet.
Dies sind keine Ausbildungsrichtlinien, deren Grenzen während der Ausbildung nicht überschritten werden dürfen, sondern Einschränkungen nach der Ausbildung.
Es wird eindeutig beschrieben "...sind qualifiziert, unter folgenden Bedingungen zu tauchen, es sei denn, sie machen gerade einen weiterführenden Kurs (süßer die Kassen nie klingeln) oder sind in Begleitung eines Tauchlehrers (süßer die Kassen nie klingeln).
Ich habe den englischen Originaltext mal transferiert (siehe unten).
Die Einschränkungen sind:
° empfohlene Tauchtiefe mit gleichqualifizierten Tauchern 20m.
Kommentar:
Erzähle mal einem CMAS** oder AOWD, er darf mit seiner Ausbildung nur 20 m tief tauchen. Der fragt sich glatt, warum er Geld und Zeit investiert hat, als OWD und CMAS* darf er das auch (beim CMAS* gab es meines Wissens nur die Einschränkung im Rahmen der Sporttauchgrenzen, also 40m, zu tauchen -> Verschlechterung des Status).
Besonders nachdenklich macht mich die Formulierung "empfohlene TT".
Ich bin auf das erste Urteil nach einem Verfahren gespannt, bei dem die Versicherung eines in 28m Tiefe Verunfallten **Tauchers versucht, Geld zu sparen.
° Tauchgänge ohne Deko-Stop
Kommentar:
Damit kann zumindest ich gut leben.
° Tauchen nur bei angemessener Unterstützung an der Oberfläche
Kommentar:
Ist ein im Auto positioniertes Handy ausreichend oder soll ich jedes mal mit einem kompletten Rettungsteam an den Baggersee ausrücken ?
° Tauchen nur unter den gleichen oder besseren Bedingungen, die bei der Ausbildung vorhanden waren
Kommentar:
Ist allein zum Selbstschutz sicherlich sinnvoll, wird aber wohl nur im Falle einer Unfalluntersuchung interessant sein. Oder glaubt jemand ernsthaft, dass in Seen wie beispielsweise Hemmoor beim einchecken kontrolliert werden soll, WO das Brevet gemacht wurde ?
Ich habe für mich eine kurze Zusammenfassung:
Die Norm sagt, wenn du wirklich selbstständig in den Grenzen des Sporttauchens tauchen möchtest, musst du schon eine Ausbildung bis zum ***Taucher durchziehen. Da jeder der an der Erarbeitung dieser Norm betieligten Verbände eine kommerziellle Sparte hat, unterstelle ich mal hier ein gewisses Eigeninteresse.
Und wenn man auf dem Link auf die Seite der Normungsstelle folgt, will auch diese damit Geld verdienen. Ganz unten steht da natürlich ein Link: Hier können sie die Unterlagen zur Normung kaufen.
Gruß Torsten
Orignialtext:
Scuba divers at level 2 – "Autonomous Diver" are qualified to dive within the following parameters unless they have additional training or are accompanied by a dive leader:
° dive to a recommended maximum depth of 20 m with other scuba divers of the same level,
° make dives, which do not require in-water decompression stops,
° dive only when appropriate support is available at the surface,
° dive under conditions that are equal or better than the conditions where they were trained.
If diving conditions are significantly different from those previously experienced, a scuba diver at level 2 "Autonomous Diver" requires an appropriate orientation from a dive leader.
If accompanied by a scuba instructor, a scuba diver at level 2 – "Autonomous Diver" may gain progressive experience beyond these parameters and develop competency in managing more challenging diving conditions (e.g. increased depth and current, reduced visibility, extreme temperatures) designed to lead to higher qualifications.