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Transport von Tauchflaschen

geschrieben von robert 
robert
Transport von Tauchflaschen
07.06.2003 06:03:23
Wir planen uns Tauchflaschen anzuschaffen, da man da sicherlich unabhängiger ist. Nun wurde uns von Freunden erzählt, das es erhebliche Schwierigkeiten mit der Polizei geben kann und es gewisse Vorkehrungen bedarf, um überhaupt Flaschen zu transportieren. Es soll aber auch von
bundesland zu Bundesland verschieden sein. Wie machen wir es richtig und was müßen wir beachten bzw. ins Auto einbauen oder kennzeichnen?.

Wenn jemand die rechtliche Situation weiß, wäre eine kurze Info toll.

Frohe Pfingsten#

Robert
Steini
Re: Transport von Tauchflaschen
07.06.2003 18:22:32
Ich habe vor 3 Jahren mal ein Bußgeld bei Hamburg gezahlt, weil ich nicht an allen Flaschen Blindverschlüsse hatte. Sonst wurde nichts beanstandet.
Aufmerksam wurden die Ordnungshüter, weil ich einen Tauchaufkleber am Heck hatte.
Matthes (200bar.de)
Re: Transport von Tauchflaschen
10.06.2003 10:28:23
Es gibt eine Gefahrgutverordnung, die solche Transporte regelt. Auch der Transport von Pressluftflaschen gehört dazu. Privatpersonen sind von den Regelungen aus dieser Verordnung jedoch befreit. So muss z.B. kein Gefahrgut - Aufkleber an der Flache oder gar am PKW angebracht werden. Es ist lediglich für eine ausreichende Transportsicherung zu sorgen. Dazu gehört auch das Einschrauben eines Blindstopfens, der ungehindertes Ausströmen der Luft verhindert, wenn sich das Ventil versehentlich öffnen sollte ("vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhinden").

Ansonsten ist es häufig zu beobachten, dass insbesondere in der Nähe beliebter Tauchgewässer Sportfreunde anhand der Taucheraufkleber am Auto von Ordnungshütern identifiziert und entsprechend kontrolliert werden. Solange die Buddeln ordentlich im Kofferraum verstaut, gesichert, getüv't und blindgestopft sind, ist aber nach meinem Kenntnisstand nichts zu befürchten.
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