Es gibt eine Gefahrgutverordnung, die solche Transporte regelt. Auch der Transport von Pressluftflaschen gehört dazu. Privatpersonen sind von den Regelungen aus dieser Verordnung jedoch befreit. So muss z.B. kein Gefahrgut - Aufkleber an der Flache oder gar am PKW angebracht werden. Es ist lediglich für eine ausreichende Transportsicherung zu sorgen. Dazu gehört auch das Einschrauben eines Blindstopfens, der ungehindertes Ausströmen der Luft verhindert, wenn sich das Ventil versehentlich öffnen sollte ("vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhinden").
Ansonsten ist es häufig zu beobachten, dass insbesondere in der Nähe beliebter Tauchgewässer Sportfreunde anhand der Taucheraufkleber am Auto von Ordnungshütern identifiziert und entsprechend kontrolliert werden. Solange die Buddeln ordentlich im Kofferraum verstaut, gesichert, getüv't und blindgestopft sind, ist aber nach meinem Kenntnisstand nichts zu befürchten.