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Schlachtensee und Krumme Lanke Berlin: Tauchverbot mit Einschränkungen aufgehoben.

geschrieben von matthes [200bar.de] 
Schlachtensee und Krumme Lanke Berlin: Tauchverbot mit Einschränkungen aufgehoben.
18.02.2009 10:59:13
Tauchverbot für Schlachtensee und Krumme Lanke (mit Einschränkungen) aufgehoben!

Im Amtsblatt v. 19.1.09 gibt es nun vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf eine eingeschränkte Erlaubnis zum Tauchen im Schlachtensee und der Krumme Lanke.

Wie wir hier bereits berichteten (siehe diesen Thread im Forum unter http://www.200bar.de/forum/read.php?6,3008), hatte das Umweltamt Steglitz-Zehlendorf am 27.6.2008 eine Allgemeinverfügung zur Regelung des Gemeingebrauches für die Berliner Gewässer Krumme Lanke und Schlachtensee erlassen und darin das Sporttauchen ganzjährig untersagt. Später wurde diese dann aufgrund zahlreicher Widersprüche durch Taucherinnen und Taucher aufgehoben. Dies jedoch mit dem Hinweis, dass ab 2009 eine Regelung gefunden werden soll, die in begrenztem Umfang hier Gerätetauchen erlauben soll.

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand erlaubt die Allgemeinverfügung vom 19.1.2009 das Tauchen im Schlachtensee und Krumme Lanke unter den folgenden Einschränkungen:
  • Tauchen nur von Juli bis Dezember erlaubt
  • nur von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang
  • nur für ausgebildete Sporttaucher, keine Tauchausbildung
  • jeder Tauchgang ist spät. 24h vorher beim Landestachsportverband Berlin e.V. per Mail an schlachtensee@taucheninberlin.de anzumelden (Name, Datum, Uhrzeit, Anzahl, Qualifikation angeben) anzumelden
  • keine Scooter (oder sonstige Geräte mit Hilfsantrieb)
  • Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 31.12.2011

Leider hat sich ein Tauchgang bei guter Sicht im Frühjahr damit erledigt. Um jedoch diese Regelung nicht zu gefährden und ein erneutes generelles Verbot zu provozieren möchten wir allen Sportfreunden empfehlen, die Bedingungen dieser Allgemeinverfügung einzuhalten.


Anzumerken bleibt jedoch erneut, dass auch in dieser neuen Allgemeinverfügung die Auffassung des Bezirksamtes zu lesen ist, dass das Tauchen in allen weiteren Berliner Gewässer verboten ist. Dies geschieht unter Berufung auf § 3 Abs.1 Nr.4 WHG (betrifft das Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer).

Herzliche Grüße
Matthes
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