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Tauchverbot Krüselinsee

geschrieben von Bernd Simonis 
Bernd Simonis
Tauchverbot Krüselinsee
19.06.2002 12:51:16
etwas wundert mich an diesem tauchverbot schon ist doch der Krüselinsee noch im Wasserwanderatlas ausgeschrieben und darf so also mit Kanadiern und Kajaks befahren werden (paddeln).
auch ist baden und Schnorcheln erlaubt, lt. Eures Textes in den Tauchverbotsangaben.
wie darf ich das verstehen oder hat da wieder so ein Schreibtischöko seine Finger im spiel.
Ich tauche ja schon seit ca 10 Jahren und finde immer wieder Seen und Kiesgruben die aus unterschiedlichen Gründen fürs tauchen und baden verboten sind, meistens wegen Anglern Taucher stören ja bekantlich die Fische und die armen Angler haben dann gestresste Fische am Haken.
Aber mir fällt bei diesen Gewässern immer wieder auf das dort wilde Müllkippen und sonstiger Unrat der Menschheit dort rummliegt, meistens nicht durch Taucher sondern Chaoten verursacht.
würde mich mal Eure Meinung zu diesem Thema interessieren.

Grüsse aus Thüringen Bernd
matthes (200bar.de)
Re: Tauchverbot Krüselinsee
19.06.2002 23:48:04
Hallo Bernd,

ich kann hier auch nur Infos aus 2. Hand wiedergeben. Mich hat die Tauchbasis in Thomsdorf netterweise auf diese Tatsache hingewiesen. Ich habe es so verstanden: Die Feldberger Seenplatte ist ja Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet und dementsprechend stark ist hier auch das Interesse der entsprechenden Naturschutzbehörden. Es gibt wohl jedes Jahr eine Liste der in dieser Gegend zum Tauchen freigegebenen Gewässer. Dieses Jahr ist der Krüselin nicht drauf, also darf man dort auch nicht mehr Tauchen. Tauchen ist in diesem Naturschutzgebiet also nur in ausdrücklich genehmigten Gewässern möglich (sonst ist es ja meist anders rum und man darf überall rein, wo es nicht ausdrücklich verboten ist...)

Die Gründe dafür sind mir nicht bekannt. Denke aber nicht, dass dies mit Anglern oder Müll o.ä. zu tun hat. Vermute eher Natur- bzw. Gewässerschutz. Aber vielleicht kann uns ja jemand von den örtlichen Tauchbasen genau aufklären?

***
Über das Müllthema sind wir wohl einer Meinung. Jeder nimmt sein Zeug wieder mit und Taucher tun auch gut daran, den Müll von anderen mit einzusammeln. Nur allzu schnell heisst es immer: "Das waren DIE Taucher" und wieder ist ein netter See "zu". Aber mal ehrlich, wie oft habt Ihr Euch schon an sogenannten Beach-Cleanups beteiligt, oder gar selbst welche organisiert? Solche Aktionen machen zusätzlich die Einstellung der meisten Taucher deutlich und demonstrieren öffentlichkeitswirksam, was mal so schön vom VDST formuliert wurde: "Sporttaucher sind fair zur Natur"!
Falk Wieland
Re: Tauchverbot Krüselinsee
12.07.2002 10:47:26
Hallo Bernd,

Tauchverbote sind oftmals Quatsch, denn dort, wo Baden und Angeln erlaubt sind, sind Tauchverbote sinnlos.
Badegäste verursachen mal vorsichtig im wissenschaftlichen Limnologen-Deutsch ausgedrückt einen punktuellen diffusen Nährstoffeintrag ins Wasser. Der dazu führen kann, dass dort der Grund verödet. Angler entnehmen dem Gewässer Fische, gar nicht wenige übrigens, und die wichtigsten im Nahrungsnetz --- die grossen Raubfische. Diese würden, sofern genug vorhanden sind, die Weisfische und Jungfischmassen soweit "niederfressen", dass das Zooplankton (Wasserflöhe) in gewisser Weise vor dem Frassdruck der sogenannten Friedfische verschont wird. Und das ist eine Tatsache: wenn viele und grosse Daphnien vorhanden sind, filtrieren diese das Phytoplankton (all die sichtverschlechternden kleinen grünen Punkte der "Wasserblüte") aus dem See. Unglaublich, aber wahr: Ein grosser Daphnienbestand kann das gesamte Wasser eines Sees einmal am Tag durch seine Filterkämme schicken. Das Wasser wird klarer, Licht dringt tiefer ein, grosse Wasserpflanzen wachsen und "verbauen" weitere Nährstoffe, die dem Phytoplankton nicht mehr zur Verfügung stehen ....
Taucher hingegen entnehmen dem Wasser nichts, und selbst wenn wenige schwarze Schafe (Harpunettis) mal was entnehmen, steht das in keinem Verhältnis zu der A-offiziellen Angelei und der B-Entnahme untermassiger Raubfische, die weit verbreitet ist. Taucher tragen auch keine Nährstoffe ein, weil sie Klartext nur im absoluten Notfall in den Anzug pinkeln. Aber Taucher sind auffällig, diese Aktivität lässt sich gut verbieten und als Gewässerschutz verkaufen, ausserdem noch gut kontrollieren, da Taucher so nahe ans Gewäser ranfahren müssen, wie zulässig ist (manche leider auch noch näher ...).
Wenn wir uns nur das Beispiel Stechlin ansehen, so ist für dort schon lange bekannt, dass 95% aller kritikwürdigen Verunreinigungen aus der Atmosphäre, schlicht der Luft der Industriestaaten Europas kommen.
Wenn die restlichen 5% Anliegern, Badegästen und Wassersport angelastet werden, so beträgt der ärgerliche Einfluss des Tauchens irgendwie 0,0 XY %.
Weil ich selber gern in Mecklenburg tauche, muss ich Euch allerdings empfehlen, Einschränkungen zu akzeptieren und nicht zu provozieren. Im Krüselin kann man ja auch gut schnorcheln gehen, eine Tauchmethode, die bekanntlich fit und schön macht: :-)) Viele der Fotos in meinen Büchern sind schnorchelnderweise entstanden.
Das lohnt sich wirklich, denn man kommt an scheue Fische im Flachwasser viel besser ran als mit dem lauten Pressluftgerät. (Und Schnorcheln steht de jure dem Baden gleich.) Ausserdem stehen all die schönen Pflanzen im per Schnorcheln erreichbaren Gebiet. Und der Krüselin steht in dem Ruf, dass in ihm alle für Norddeutschland typischen Wasserpflanzenarten vorkommen.
Einen schönen Sommer wünscht
Falk Wieland
saaletaucher
Re: Tauchverbot Krüselinsee
15.07.2002 07:36:54
Hallo,
ich schicke hier mal eine Antwort zu dem Thema, die ich von der unteren Wasserbehörde dazu erhalten habe.
Ich hatte die Anfrage gestartet, weil die ortsansässigen Tauchbasen gebührenpflichtig Genehmigungen für Gewässer erteilen, für welche gar keine Genehmigungen erforderlich sind, wie z. Bsp. den Dreetzsee.
Grüße,
Lothar Franke


Tauchen in Gewässern des Landkreises Mecklenburg-Strelitz

Sehr geehrter Herr Franke,

im Landkreis Mecklenburg-Strelitz ist keine Verordnung zum Tauchen in Kraft gesetzt worden.
Auch das Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.November 1992
(GVOBl. M-V S.669), geändert durch Gesetz vom 02.März 1993 (GVOBl. M-V S. 178),
enthält keine Regelung zum Tauchen.

Somit ist das Tauchen außerhalb von Naturschutzgebieten und des Müritz-Nationalparkes
im Landkreis Mecklenburg-Strelitz genehmigungsfrei.

Für das Tauchen in den Gewässern, die sich in Naturschutzgebieten und im
Müritz-Nationalpark befinden, benötigen Sie eine Genehmigung folgender Behörden:

Naturschutzgebiete, wie z.B. Schmaler Luzin und Krüselinsee:
Staatliches Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg, Helmut-Just-Str.8, 17036 Neubrandenburg.

Müritz-Nationalpark : Nationalparkamt Müritz, Schloßplatz 3, 17237 Hohenzieritz

Zu den Einstiegsstellen gibt es folgende Hinweise: Es sind nur vorhandene öffentliche Zugänge, wie Badestellen und Stege einschließlich der Wege und Parkplätze, zu benutzen.

Im Auftrag

Willöper

Kreisamtfrau/Sachgebietsleiterin
Falk Wieland
Re: Tauchverbot Krüselinsee
15.07.2002 08:13:16
Hallo Saaletaucher,

das ist ja sehr interessant und bedeutet eigentlich, dass das "Gebührenunwesen" illegal ist ... die Basen können sozusagen nur für die Nutzung eines konkreten Service oder eventueller basiseigner Grundstücke Geld erheben. Aus der Auskunft der Wasserbehörde geht auch nicht hervor, dass die Basen ermächtigt wären, den Tauchsport zu kontrollieren und zu limitieren ... wie es die Basen oft behaupten.
Ob sich nun VEB Tauros und Barthel-Tauchsport auch mal zu Wort melden?
Natürlich sind die Feldberger Seen trotzdem schön...
Mit freundliche Grüssen Falk Wieland
saaletaucher
Re: Tauchverbot Krüselinsee
15.07.2002 11:38:33
Hi,
kann ich Dir nur in allem zustimmen.

Darauf gekommen sind wir, nachdem wir mit Genehmigung im Schmalen Luzin an einer Stelle getaucht haben, die uns von der Tauchbasis am Dreetzsee beschrieben worden war.

Als wir aus dem Wasser kamen, hat uns ein (verständnisvoller und netter) Mitarbeiter der Naturschutzbehörde darauf aufmerksam gemacht, dass wir gerade eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, weil das Tauchen an diesem Einstieg verboten ist.

Erlaubt sind nur die Fähre/Luzinhalle und die Badestelle in Carwitz.

Als wir dann von der Basis einen Beleg für die ausgestellte Taucherlaubnis verlangten, um gegen eventuelle spätere Verfahren abgesichert zu sein, wurde uns dieser verweigert. Unsere Taucherlaubnis mussten wir abgeben, sonst hätten wir unsere Brevets nicht wiederbekommen.

Das macht einen dann schon ziemlich stutzig.

Ich glaube also schon, dass diese Basis zu Unrecht Gebühren für die genehmigungsfreien Gewässer verlangt und sie wissen das auch.

Grüße,
Lothar
Falk Wieland
Re: Tauchverbot Krüselinsee
15.07.2002 13:11:53
.......lohnt es sich eigentlich, in der Saale zu tauchen? Es gibt ja sogar in der Spree klare Flussabschnitte und geeignete Zeiten.....:-))
saaletaucher
Re: Saale
18.07.2002 08:00:53
Hi,
wir tauchen in der unteren Saaletalsperre, dem Hohenwartestausee.
Ich finde schon, daß es sich lohnt, ist aber sicher Ansichtssache.
Ich habe mir vorgenommen, die Tauchplatzbeschreibung hier etwas zu aktualisieren, ist aber eine Zeitfrage.

Bis demnächst
Lothar Franke
Falk Wieland
Re: Tauchverbot Krüselinsee
18.07.2002 10:27:55
.......die Hohenwarte kenne ich auch ein wenig, und die Tauchplatzbeschreibung müsste eigentlich einem kleinen Roman über die vielen Tauchplätze der Hohenwarte weichen. Na, der neue TAUCHREISEFÜHRER DEUTSCHLAND-DER OSTEN kommt in Kürze und notfalls kann man ja was abschreiben ... ;-))) ...
matthes (200bar.de)
Re: Tauchverbot Krüselinsee
18.07.2002 11:19:22
Sitze gerade an der Überarbeitung der Tauchplatzbeschreibung für die Hohenwarthe. Die örtlichen Tauchbasen waren so nett, mich mit aktuellen Infos zu versorgen. Sollte in den nächsten Tagen fertig sein...

Matti
Falk Wieland
Re: Tauchverbot Krüselinsee
18.07.2002 11:56:49
.........das ist nett von den Thüringern, aber kein Ersatz für selber tauchen. Zum Glück ist das Net geduldig. .. :-))..
Matthes (200bar.de)
Re: Tauchverbot Krüselinsee
18.07.2002 13:26:13
Auf meine Bitte, zu diesem Thema Klarheit zu schaffen, äusserte sich Herr Barthel (TB Oktopus) wie folgt (Die eMail-Adresse von Tausros/Thomsdorf funktionierte nicht...):
*************
hallo taucher

klarstellung der tauchbasis octopus:
1. tauchverbot seit 20.05.2002 im krüselinsee
2. gegen dieses tauchverbot legt die tauchbasis octopus rechtliche mittel ein
3. tauchen im schmalen luzin nur mit sondergenehmigung des staun nb
4. tauchen im schmalen luzin für gäste der tauchbasis octopus über
vorhandenes kontingent an genehmigung möglich
5. sondergenehmigung kann jeder auch selber über antragsverfahren beantragen (staun nb)
6. tg im schmalen luzin sind in basisobolus (5,00€/tag pro person)
eingebunden
7. durch das einbinden der betreffenden seen in "europ. ffh-schutzgebiete"
rechne ich mit weiteren drastischen einschränkungen für taucher.
8. unser anmeldeformular, das anmeldeverfahren und die preisbildung
unterliegen den agb der fa. octopus

speziell saaletaucher
1.1 die euch offerierte dritte einstiegstelle war eine münliche abmachung
zwischen dem staun und mir. durch die eskalation in dieser sache
(tauchverbot im krüselin und unser einspruch) scheint man sich nun nicht
mehr daran gebunden zu fühlen-sorry tut mir leid, habe es auch erst am
14.05. durch unser basispersonal davon erfahren. ab sofort wird keiner mehr von uns an diesen einstieg verwiesen.
Bernd
Re: Tauchverbot Krüselinsee
21.07.2002 01:37:51
hi..... ich finde es ja toll, dass ich mit meiner Antwort schlafende Hunde geweckt habe, ich würde mich freuen, wenn es noch mehr Meinungen zum Tauchverbot Krüselinsee gibt und ob es noch andere Seen und Gewässer gibt wo irgend jemand ein Tauchverbot ausstellt wie er lust hat.
mir scheint da so als ob die Taucher genauso abkassiert werden können wie die Autofahrer ( Parksünder und Knöllchenfinder nur um die Gelder für irgend eine Behörde zu bekommen ) gibt es eigentlich ein Mittel um gegen diese Chaotischen Verbote ( tauchverbote an Kies und Angelseen )anzukommen?
auf welche Rechtsgrundlage berufen sich Angelvereine wenn sie Tauchverbote angeben?

Grüsse Bernd S.
Falk Wieland
Re: Tauchverbot Krüselinsee
22.07.2002 07:23:17
Hallo,

Angelvereine können, wenn sie die "Rechtshoheit" am Wasser haben, das Tauchen verbieten. Dazu müssen sie aber das Gewässer zur ausschliesslichen Nutzung fürs Angeln gepachtet oder sogar gekauft haben. Bei Pacht müssen alle Uferstrecken gepachtet sein, denn mancher See ist streckenweise an verschiedene Nutzer verpachtet. In wahrscheinlich 7 von 10 Fällen wird ein Tauchverbot einfach dreist behauptet oder sogar mit selbst gemachten Schildern festzumachen versucht. Streitereien deshalb sind schwierig, denn wer hat schon am Wasser den Pachtvertrag dabei...Echte Tauchverbote bestehen eigentlich nur, wenn eine kompetente Behörde, d. h. Wasserbehörde oder Naturschutzbehörde dieses Verbot ausgeschildert hat. Dazu muss auf dem Schild die Behörde als Unterzeichner genannt sein und auch der Verbotsgrund, im allgemeinen eine Begründung, dass lt. §§§ XYZ des Wassergesetzes oder Naturschutzgesetzes ... dieses und jenes verboten sei. Dann kann nämlich jeder Interessierte nachfragen, ob das stimmt und manchmal ist auch eine Sondergenehmigung drin, wenn man sachliche Begründungen hat. Ich empfehle, am Wasser immer sachlich und freundlich zu bleiben und die gemeinsamen Interessen mit anderen Wassersportlern herauszustellen ...aber lasst Euch auch nicht einfach vertreiben; Leute! Mit freundlichen Grüssen Falk
Bernd (200bar.de)
Re: Tauchverbot Krüselinsee
23.07.2002 15:02:31
Seit vielen Jahren besteht ein Gerangel um Tauchverbote in einer zunehmenden Zahl von heimischen Seen. Obwohl ich mich in den zückliegenden Jahren mehrfach um eine sachliche Klärung bei den unterschiedlichsten Verantwortungsebenen der Landesregierung Brandenburg/Landesumweltamt bemühte, hat das Tauchen mit Gerät, obwohl mehrfach versucht anders einzuordnen, rechtlich keinen anderen Stellenwert als das Baden in einem See.
dh. Baden ist "Allgemeingut" wie das freie betreten der Wälder. Einschränkungen sind nur in ausgewiesenen Schonungen oder in Naturschutzgebieten möglich. Viele Verordnungen in den unterschiedlichsten Landesregierungen sind obwohl schon formuliert, noch nicht verabschiedet und damit auch nicht rechtsgültig, wegen solcher Unregelmäßigkeiten.
Anscheinend wird von der Landesgesetzgebung, billigend die Einschränkung der im Grundgesetz verankerten Rechte des Einzelnen in Kauf genommen.
Mir ist in den zurückliegenden über 12 Jahren meiner Selbständigkeit im Tauchsport, kein einziger Fall von durch Naturrangern o.ä. Amtspersonen angedrohte rechtliche Konsequenz bekannt.
Ausnahmen sind die Taucher, die sich an die Gepflogenheiten des Verhaltens in der Natur nicht halten! Die sollten entprechend zur Verantwortung gezogen werden.
Ansonsten sollten wir uns gemeinsam gegen das pauschalisierte Vorurteil zur Wehr setzen, dass Taucher mehr Schaden im Wasser anrichten als die nitratspuren von den erholungssuchenden Badern. Dennoch ist es ratsamer bei eventuellen Aufeinandertreffen mit Amtspersonen, oder die die sich dafür halten, die Bedeutung ihrer verantwortungsvollen Arbeit zu unterstreichen und Ihnen für ihre unermütliche Arbeit für die Erhaltung der Natur zu danken. Ohne eine Kontrollen, würden wir warscheinlich oft auch zwischen Autowracks und Bauschutt tauchen!
Falk Wieland
Re: Tauchverbot Krüselinsee
24.07.2002 07:54:52
Hallo Bernd,

das ist in einigen Bundesländern so eine Streitfrage: behauptet wird, dass Gerätetauchen nicht durch den garantierten Gemeingebrauch von Gewässern abgedeckt ist.
Demgegenüber soll Schnorcheln mit Kälteschutzanzug de jure dem Baden gleichstehen.
Unter den Naturschützern sind jedoch die wenigsten kompetent: ich habe selbst erlebt, als ich als Forschungstaucher Auftragsarbeiten im Stechlin-Gebiet erledigte, dass mich Ranger zuerst vertreiben wollten und dann in Erfahrung zu bringen versuchten, warum denn so vieles verboten sei und warum mancher See geradezu bewacht wird. Denn sie wissen es nicht, wissen respektive nicht, was sie tun ...
Völlig verstehen kann ich das Fernhalten von Autos vom Seeufer, jeder, der nicht schleppen will, kann Caddy oder Sackkarre dabei haben.
Verständlich ist auch der Wunsch, vorhandene Lücken in der Vegetation, Badestellen, Stege etc. zum Einstieg zu nutzen. Ich denke, dass dies überwiegend passiert, denn es wäre ja von Tauchern bescheuert, neue Schneisen in den Wasser- und Uferpflanzengürtel zu brechen, wenn sie dann eigentlich bischen mit Abstand von unten in diese Pflanzenwälder reinschauen und Tiere beobachten wollen.
Auch hat sich noch keiner der Tauchverbote Einrichtenden darüber Gedanken gemacht, dass ständiges Tauchen auch ein gewisses Monitoring sprich ständige Beobachtung und Kontrolle des Gewässers verspricht, so dass dort, wo getaucht wird, irgendwelche Umweltsauereien nicht lange unentdeckt bleiben. Schöne Tauchgänge wünscht Falk
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