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Tauchen Sie ein!
Versicherungen und Tauchen

Sehr oft werden wir in den Tauchkursen oder im Geschäft zu diesem Thema befragt. Der Versuch, mich bei den Versicherungen bzw. Krankenkassen zu informieren schlug nahezu fehl, da fast jeder Ansprechpartner etwas anderes verlauten ließ. Aus diesem Grunde bin ich sehr dankbar dafür, diese umfangreiche Abhandlung eines Versicherungsfachmanns veröffentlichen zu dürfen. Kaum jemand wird sich gern mit diesem Thema befassen. Wir hoffen ja alle, dass nie was passiert. Schliesslich sind wir uns der Risiken bewußt und verhalten uns dementsprechend. Trotzdem ist es unbedingt erforderlich, die eigenen Verträge nach den im Text formulierten Kriterien zu prüfen und gegebenenfalls Nachbesserungen anzugehen. Geht nicht davon aus, dass mit Euren Verträgen schon alles seine Richtigkeit haben wird. Prinzipiell ist nur das mitversichert, was auch schriftlich im Vertrag festgehalten wurde!



Tauchen in Deutschland - Versicherungen und Tauchsport

von © Martin Rubner e.K
Mit freundlicher Genehmigung durch www.Taucher.net

Die Geschichte in der Einleitung: © Jürgen Langenberger
Mit freundlicher Genehmigung durch www.buceos-sub.com



Tauchen und Versicherungsschutz... Einleitung in die Thematik:

Versicherung? Was ist das? Wozu brauche ich das?

Dazu eine kurze Geschichte.

Ägypten um 2500 v. Chr. Tausende sind auf der neuen Baustelle für die neue Pyramide im Tal der Könige beschäftigt. Sklaven, Angestellte des Pharaos, Handwerker, Zulieferer u.s.w. Darunter auch Ahmed, der Steinmetz. Mit sich und den Göttern zufrieden pfeift er bei seiner Arbeit den neusten Hit aus Theben. Die Melodie gefällt ihm, die Arbeit gefällt ihm und er ist glücklich darüber, genügend zu verdienen, um in der Freizeit auch seinen Hobbys nachgehen zu können. Seit er den Job hier angenommen hat, geht es ihm und seiner Fatima richtig gut. Bei Isis, für die nächsten Jahre hatte er ausgesorgt.
"Hey du" - Ahmed schreckt hoch. Er war wohl etwas eingenickt. Vor ihm steht ein Nubier, ein Bulle von einem Mann. Sieht wie eingeölt aus, aber vermutlich ist es nur der Schweiß, denkt sich Ahmed. "Ja, was ist los" murmelt Ahmed. "Mir sind einige Sklaven ausgefallen" sagt der Nubier, "kannst du mir kurz helfen?" "O.K." murmelt Ahmed und trottet hinter dem tiefschwarzen Nubier her. "Vorsicht ihr Idioten" schreit der Nubier. Doch zu spät. Der Stein stürzt vom Wagen und begräbt Ahmed und den Nubier unter sich.
Fatima ringt die Hände. Ahmed ist tot. Sie ist verzweifelt. Warum hatte sich Ahmed auf Dinge eingelassen, die ihn nichts angehen. Das kommt dabei heraus, wenn man sich mit einem Nubier einläßt. Oder hätte das auch bei seiner täglichen Arbeit, oder seinen Hobbys passieren können?
Egal, er soll dennoch ein ordentliches Begräbnis bekommen. Ein Begräbnis mit allen Beigaben die man für die Reise und ein weiteres Leben so braucht. Es soll ihm an nichts mangeln, egal was das Ganze kostet. Seufzend holt sie sich Schreibzeug und Papyrus, taucht das Bambusstäbchen in die Flüssigkeit und malt die Hieroglyphen.

- An den pharaonischen Begräbnisverein für Steinmetze 27 Juli 2503 v.Chr.
Betr. Todesfall Ahmed Versicherungsnummer 007/1394

Mein Mann (königlicher Steinmetz) ist auf der Baustelle zur neuen Pyramide ums Leben gekommen. Als Mitglied des Begräbnisvereins hat er immer pünktlich seine Beiträge bezahlt. Ich bitte sie um Übernahme der Bestattungskosten.
Hochachtungsvoll
Fatima, Witwe Ahmeds


Natürlich wurde dieser Papyrus nie gefunden - und wohl auch nie geschrieben. Ein Detail der Geschichte stimmt allerdings. Bereits 2500 v. Chr., also vor rund 4500 Jahren hatten die Steinmetze des alten Ägyptens ihren eigenen Begräbnisverein in Form einer altertümlichen Lebensversicherung. Die weitere geschichtliche Darstellung würde den Rahmen sprengen.

Der wichtige- und richtige Gedanke ist das Gesetz der großen Zahl. Das heißt, viele Menschen mit gleichen Risiken helfen sich gegenseitig, so wird ein Schaden für den Einzelnen erträglich. Soviel zur Vergangenheit.
In der heutigen Zeit haben wir andere Risiken, andere Ansprüche und andere Absicherungswünsche. Eines hat sich aber nicht verändert. Wir benötigen bei großen Schicksalsschlägen die Unterstützung der Gemeinschaft.

Um den für uns persönlich passenden Versicherungsschutz zu finden, müssen wir uns die Zeit nehmen, unser Umfeld

  1. auf Risiken zu prüfen,
  2. zu entscheiden welche Risiken wir selbst tragen können und für welche Bereiche wir die Hilfe der Gemeinschaft brauchen.
Wir müssen
  1. unsere Wünsche zusammenstellen und dafür geeignete Partner finden,
  2. das Preis-Leistungsverhältnis unserer Partner prüfen
  3. unseren persönlichen Versicherungsschutz sicherstellen.
Haben wir einmal die Zeit investiert, uns sorgfältig damit beschäftigt und die richtigen Entscheidungen getroffen, haben wir für lange Zeit Ruhe. Wir sollten dann lediglich von Zeit zu Zeit (alle 3-4 Jahre) die Aktualität unserer Verträge prüfen.
Als Hilfestellung dazu sollen die nachstehenden Artikel verstanden werden. Bei der Ausarbeitung wurde ein besonderes Augenmerk auf die Belange der Sporttaucher gelegt.

Zur Beachtung:

Die nachstehenden Texte enthalten die wichtigsten Informationen zum Thema Tauchen und Versicherung, denn für Sporttaucher gelten einige versicherungstechnische Besonderheiten, die hier dargestellt werden. Das persönliche Umfeld einzelner Personen (z.B. Singles, Familie, Beruf u.s.w.) wurde nicht berücksichtigt, denn diese Ausführungen sind nicht dazu gedacht, eine persönliche, fachliche Beratung zu ersetzen und sollen lediglich als Übersicht bei Beratungsgesprächen und Verhandlungen mit den Versicherern dienen, um individuellen, optimalen Versicherungsschutz zu erhalten.
Spezielle Fragen zum eigenen Risikoaufkommen und/oder individuellen Absicherungsmöglichkeiten beantworten wir prompt und detailliert - gerne auch per eMail!


Haftpflichtversicherung:

BGB §823,.. Wer vorsätzlich oder fahrlässig, Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht verletzt, ist dem anderen zum Schadenersatz verpflichtet. (Die Haftung tritt immer nur im Falle eines Verschuldens ein. Die Haftungspflicht besteht ohne Einschränkung in voller Höhe)

Was im Verkehrsbereich zum eigenen und zum Schutze Dritter Pflicht ist, sollte uns im Privatbereich aus dem selben Grund ein Muß sein.
Selbstverständlich sind auch wir Sporttaucher nicht von Haftung ausgeschlossen und zum Teil müssen wir Besonderheiten zu berücksichtigen. So sind z.B. geliehene und gemietete Sachen generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Jeder kann einmal in die Situation kommen, daß er eine Leihausrüstung oder ein gemietetes Ausrüstungsteil benötigt, sich im Urlaub ein Hotelzimmer oder ein Boot mietet. Hier sollten wir den "kleinen Ausschlüssen" besondere Aufmerksamkeit schenken.

Der Versicherungsmarkt bietet eine Vielzahl von Absicherungsmöglichkeiten im privaten Bereich. Nicht jede Variante ist für jeden das Richtige. Pauschal gehaltene Altverträge gehören der Antike an. Wer einen über 3 Jahre alten Vertrag hat, sollte diesen auf Aktualität prüfen lassen. Neuere Verträge sind in der Regel preisgünstiger und bieten mehrere Bausteine zur optimalen Zusammensetzung an. Nachstehend einige Anregungen dazu:

Die Grundabsicherung sollte enthalten:

  1. Personenschäden - Versicherungssumme mindestens 5 Mio. DM, besser 12,5 Mio. DM
  2. Sachschäden - 5 Mio. DM, besser 12,5 Mio. DM
  3. Vermögensschäden - mindestens DM 50.000, besser DM 100.000 (Vermögensschäden sind in älteren Verträgen oft nicht enthalten)
Zusätzlich sollten sie einschließen:
  1. Mitversicherung von Mietsachschäden in einer Höhe von mindestens DM 100.000,- besser DM 500.000,-DM (bei geringerem Mehrbeitrag von ca. DM 20,- pro Jahr, bei einigen Gesellschaften beitragsfrei)
  2. Einschluß einer WHG-Deckung (= Haftung nach dem Wasserhaushaltsgesetz) für Kleingebinde mit mind. 20 Liter/kg. (Bei den meisten Gesellschaften beitragsfrei möglich)
  3. Schlüsselverlustschäden bei gemieteten Objekten in einer Höhe von DM 10.000,- besser DM 20.000,- (auch dies ist auf Antrag oft beitragsfrei möglich).
Darauf sollten Sie besonders achten:
  1. In der Regel hat der Versicherungsschutz weltweite Gültigkeit. Die Aufenthaltsdauer im Ausland ist aber in der Regel begrenzt. Lassen Sie sich auf jeden Fall (wenn nicht in den Bedingungen geregelt) Versicherungsschutz bis zu einem Jahr zusichern. Noch besser ist ein pauschaler Zeitraum bzw. unbegrenzte Aufenthaltsdauer im Ausland. Denn durch ungeplante Begebenheiten kann sich auch ein kurzer Tauchtrip ungewollt verlängern.
  2. Achten Sie darauf, daß in den allgemeinen Bedingungen unter dem Punkt "Versicherte Risiken" ausdrücklich auch die Ausübung von Sport in den Vertrag eingeschlossen ist. Ein besonderer Hinweis auf den Tauchsport ist dann nicht notwendig.
  3. Sollten Sie selbst Besitzer eines Sportbootes sein, ist dieses mit einer separaten Haftpflichtversicherung für Wassersportfahrzeuge abzusichern.
  4. Handelt es sich jedoch um ein übliches Ruder,- Paddel,- und/oder Schlauchboot ohne Motor, so können Sie das Boot gegen einen geringen Aufpreis (DM 20,- bis DM 50,- im Jahr) in Ihre Privathaftpflichtversicherung einschließen. Bei einigen Gesellschaften ist dies ebenfalls beitragsfrei.
Tipp:

Nicht jeder benötigt einen eigenen Vertrag. Beim Versicherungsnehmer ist die ganze Familie mitversichert. Auch bei eheähnlichen Gemeinschaften wird der Partner auf Antrag beitragsfrei in den Vertrag eingeschlossen.
Prüfen Sie auch die Möglichkeit einer geringen Selbstbeteiligung für kleinere Schäden. Schon eine SB von ca. DM 300,- birgt erhebliche Beitragskürzungen.

Bei einem Anbietervergleich sollten Preis, Leistung und Betreuung eine Rolle spielen. Im Schadensfall entscheidet oft ein kleiner Satz in der Schadensformulierung über Ersatzleistung oder nicht. In einem solchen Fall kann ein kompetenter Ansprechpartner und Berater hilfreich sein und damit mehr wiegen als DM 10,50 Beitragsersparnis.


Die Spezialversicherung für Tauchausrüstungen:

Keine Angst mehr vor Verlust, Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl Ihrer Tauchausrüstung.

Was sollte man dazu wissen: Normalerweise hat man eine Reisegepäckversicherung, die das Tauchgepäck mehr oder minder im Flugzeug bzw. im Hotel versichert. Was ist aber wenn die Tauchausrüstung auf dem Boot gestohlen wird, Sie sich an einer Koralle den Anzug zerreißen, den Computer verlieren oder an Ihrem Trockentauchanzug der Reißverschluß reißt? "Sie schauten bisher einfach in die Röhre!"
Das ist jetzt mit der Spezialversicherung für Tauchausrüstungen vorbei!

Versicherbar ist: Die komplette Ausrüstung von der ABC-Ausrüstung bis zum Trockentauchanzug:

  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Ganzjahresschutz bei Transport, bei Aufbewahrung in der Wohnung etc.
  • Versicherungsschutz auch während des Gebrauches
  • Teuere Reisegepäckversicherungen entfallen für die Tauchausrüstung
  • Erweiterter Hausratschutz ist enthalten
  • Mindestversicherungssumme 5.000 DM
  • Selbstbeteiligung in Höhe von 10% der Schadenssumme, mindestens DM 50,-
Die clevere Alternative zum Selbstbezahlen!


Tauchsportrisikoversicherung in Verbindung mit Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung:

Generell ist das Tauchsportrisiko mitversichert, wenn alle Risikofragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß beantwortet wurden.

Zu beachten gilt:

Lassen Sie sich nicht auf Risikozuschläge für den Sportbereich ein. Viele Gesellschaften decken dieses Risiko ohne Aufpreis. Wenn eine Mehrprämie verlangt wird, lehnen Sie den Vertrag als ganzes ab und suchen Sie sich einen anderen Versicherer. Oft genügt jedoch die Ablehnung, damit sich der Versicherer doch dazu bereit erklärt, das Risiko beitragsfrei einzuschließen. In der Regel wird eine schriftliche Zusatzvereinbarung notwendig, dazu nachstehend mehr.

Ist eine Berufsunfähigkeitsrente in den Vertrag eingeschlossen, sind geringe Zuschläge für diesen Bereich (und nur für den Bereich der BU) angemessen. Der geringe Mehrbetrag ist akzeptabel. Sie sollten sich auf keinen Fall auf einen Risikoausschluß einlassen. Zu beachten gilt, daß die eingeschlossene Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 50% Berufsunfähigkeit leistet, da nicht jeder Unfall oder Krankheit zu einer 100%igen BU führt.

Achtung:

Selbst gute Zusatzabsicherungen haben für den Fall einer Berufsunfähigkeit keine Leistungen vorgesehen. Prüfen Sie genau, ob für den Fall der Fälle ausreichend Versicherungsschutz besteht. Prüfen Sie aber ebenso genau auf Doppelversicherung. Schnell ist zuviel Geld ausgegeben. Sinnvolle Absicherung muß nicht teuer sein.

Wird eine schriftliche Zusatzvereinbarung zur Risikobeurteilung vom Versicherer verlangt, sollten Sie nachstehendes beachten:

Geben Sie nicht nur den Verband an dem Sie angehören. Im Urlaub werden Basen eventl. nach anderen Regeln geführt. Legen Sie sich in Ihren Aussagen nicht eindeutig fest, denn Ausnahmen sind schnell möglich und könnten dann zu Leistungseinschränkungen führen.

In einer Zusatzvereinbarung sollten Sie sich wie nachstehend äußern:
"Ich tauche als Sporttaucher nach den Regeln der großen Verbände wie z.B. PADI, VDST, CMAS u.s.w. In der Regel tauche ich in der Nullzeit und beachte die Grundlagen der Verbände."

Sollten Sie Angaben zur Zahl Ihrer Tauchgänge machen müssen, formulieren Sie wie folgt:
"In der Vergangenheit habe ich durchschnittlich xxx mal im Jahr getaucht. Je nach der mir zur Verfügung stehenden Zeit kann es aber auch mehr oder weniger sein."

Den mir bekannten Gesellschaften reichen diese Angaben zur Risikobeurteilung vollkommen aus.

Anmerkung:

Immer dann, wenn es um Ausnahmen (hier besondere Risiko-Einschlüsse) geht, tauchen spezielle Fragen und Probleme auf, die sich nicht verallgemeinern lassen. In diesem Fall bin ich gerne dazu bereit Auskünfte zu geben und Fragen nach meinen Möglichkeiten zu beantworten.


Unfallversicherung:

Laut den allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung ist ein Unfall "ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis". Nach dieser Definition liegt also bei einem sogenannten Tauchunfall kein Unfallereignis nach den Bedingungen vor, wenn nicht ein Unfallereignis vorangegangen ist. Mit dieser Begründung lehnen die Gesellschaften eine Entschädigung mit Recht ab.

Nach Verhandlung mit mehreren Gesellschaften wurde nun nachstehende Lösung gefunden, die sich alle Sporttaucher zu Nutze machen sollten. Durch eine besondere Vereinbarung kann von den allgemeinen Unfallbedingungen abgewichen werden. Die Formulierung sollte wie nachstehend lauten.

"In Abänderung der allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen gilt in den Versicherungsschutz eingeschlossen: Ertrinken, Ersticken, Caissonkrankheit und tauchtypische Erkrankungen wie z.B. Trommelfellverletzungen, auch wenn kein Unfallereignis (d.h. ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis) festgestellt werden kann."

Achtung:

Die Zusatzvereinbarung muß in schriftlicher Form von der Gesellschaft bestätigt werden. Eine abweichende Formulierung ist sehr zweifelhaft und nicht ratsam. Mündliche Zusagen haben keine Gültigkeit.
Eine zusätzliche Vereinbarung ist auch nachträglich möglich. Nicht alle Gesellschaften sind bereit, von Ihren Bedingungen abzuweichen. Niemand sollte sich scheuen dann die Gesellschaft zu wechseln. Der kleine Aufwand und die kleine Prämienerhöhung (Risikozuschlag) rechnen sich, nach einem Unfall ist es zu spät, wenn von der Versicherung keine Leistung erbracht wird.


Auslands- bzw. Reisekrankenversicherung:

Krankenkassen gewähren nur in einigen Ländern Versicherungsschutz. Besteht mit Ihrem Reiseziel kein Sozialversicherungsabkommen mit der BRD, leistet Ihre Krankenversicherung nichts. Aber auch in Ländern, mit denen ein solches Abkommen besteht, ist Vorsicht geboten. Viele Ärzte und Krankenhäuser behandeln nur auf Privatrechnung, die in der Regel dann nicht von den Kassen übernommen wird.

Eine Auslandkrankenversicherung ist für jeden Reisenden unumgänglich. Da eine entsprechende Jahrespolice bereits unter DM 20,- zu haben ist, dürfte sie bei den heutigen Reisepreisen nicht ins Gewicht fallen und sollte für alle ein Muß sein. Die Vielzahl der Anbieter macht vor Vertragsabschluß eine genaue Leistungsprüfung erforderlich.

Darauf sollten Sie achten:

Auch die Behandlungskosten für eventuell bestehende Erkrankungen und Unfallfolgen sollten mitversichert sein.

Dies sollte der Versicherungsschutz beinhalten:

  • 100% Leistung für ambulante Heilbehandlung als Privatpatient
  • ärztlich verordnete Medikamente
  • 100% Leistung für Krankenhausbehandlungen einschließlich Operationen als Privatpatient
  • Kostenerstattung für die Unterbringung sollte ebenfalls zu 100% eingeschlossen sein
  • 100% für schmerzstillende Zahnbehandlung einschliesslich Füllungen
  • Behandlung in der Dekokammer nach einem Tauchunfall !!
Wichtig:

Der Rücktransport im Flugzeug muß eingeschlossen sein und sollte mindestens die nachstehenden Versicherungssummen beinhalten:
Innerhalb Europas DM 10.000,- bei anderen Kontinenten DM 20.000,- für einen Transport im Sanitätsflugzeug sollte keine Einschränkung in der Versicherungssumme bestehen.
Auch hier gilt: versichert ist nur, was in den Bedingungen anerkannt ist. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Versicherer eine schriftliche Bestätigung geben.

TIPP:
  • Kommt es zu einer Behandlung im Ausland, dann lassen Sie sich eine Rechnung aushändigen, die nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch das Datum und die genaue ärztliche Diagnose enthält. Nur so kann ein Versicherer schnell und ohne lange Rückfragen entschädigen.
  • Für die Kunden von privaten Versicherungsgesellschaften gilt die Krankenversicherungspolice in aller Regel weltweit. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist also nicht nötig. Aber dazu eine kleine Anregung:
  • Privat-Krankenversicherte haben in der Regel eine Selbstbeteiligung, die sich je nach gewähltem Tarif von DM 100 bis DM 5.000,- erstrecken kann.
  • Haben Sie DM 15 bis DM 20,- in eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung investiert, sind Sie diese Selbstbeteiligung auf Reisen los. Eine Überlegung wert?


Eine Bitte zum Schluß ...

Auch wir lernen ständig dazu und sind bemüht unsere Erfahrungen an interessierte Sporttaucher weiterzugeben. Dazu benötigen wir Informationen, die wir praktisch umsetzen können.

  • Wie haben Sie Ihre Tauchsportrisiken abgesichert?
  • Haben Sie Verhandlungen in Bezug auf das Tauchsportrisiko mit Ihrer Versicherungsgesellschaft geführt? Mit welchem Ergebnis?
  • Haben Sie durch die hier enthaltenen Informationen nun einen Informationsvorteil?
  • Konnten Sie bereits Erfahrungen mit der Schadensregulierung nach Tauchunfällen sammeln?
  • Ist der Informationsgehalt unserer Erläuterungen verständlich? Was können wir verbessern?



Wir bedanken uns für die umfangreiche Darstellung dieses Themas
und die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung bei:

Martin Rubner e.K.
- Büro für Finanzdienstleistungen -
Thomastraße 32 - 76707 Hambrücken
Tel. 07255/76200 - Fax. 07255/762013
Finanz.M.Rubner@t-online.de
http://www.martin-rubner.de

sowie bei Herrn Jürgen Langenberger
www.buceos-sub.com


Dieser Artikel ist gekürzt. Das Original, welches Sie unter www.taucher.net/redaktion/4/versicherung.html im Netz finden, hält noch weitere Infos für Sie bereit. So wird z.B. über die Deutsche Luftrettung berichtet. Außerdem werden die Angebote verschiedener Versicherer unter die Lupe genommen (freie Versicherungen, DAN Europe, VDST) und deren Vor- und Nachteile miteinander verglichen.

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